04-10-2020 08:50
Hallo @wuennetou76
Warum hast du den Kauf abgebrochen?
Ich hätte den als Nichtzahler gemeldet.
Jetzt musst du 10 Tage warten.
Wenn die Gebühren vorher fällig werden bekommst
du sie danach wieder gutgeschrieben.
@wuennetou76 schrieb:
Hallo,
einer meiner Kunden kaufte bei mir eine relativ teure Gitarre. Er zahlte nicht. Ich kontaktierte ihn.
Er teilte mir mit, ich solle den Kauf stornieren,
er liege im Krankenhaus und könne sich nicht kümmern. Habe ich gemacht, aber er bestätigt es nicht. Jetzt soll ich etwa 200€ Gebühren bezahlen, für einen Verkauf, der nicht stattfand.
Was kann ich machen?
Der Betrag wird bald eingezogen.
Die Rechnung wird direkt mit dem Verkauf fällig @wuennetou76!
ein freundliches Hallo....
So gehe ich vor...
Melden Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels
spätestens 32 Tage nach Angebotsende.
Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen.
Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine
andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen.
Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen,
um die Verkaufsprovision zu erhalten.
Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY
- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -
und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!
Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben
Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen.
Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision.
In diesem Fall wird im Mitgliedskonto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.
Ein einmal geschlossener Fall kann nicht wieder geöffnet werden.
und auf die Sperrliste setzen: https://pages.ebay.de/services/buyandsell/biddermanagement.html
Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,
– wenn bis zum XX.xx.20XX, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.
denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!