02-02-2021 00:38
@dogsto2014 schrieb:
Hallo,
habe ein Gebot versehentlich aufgegeben da mein Kind mit meinem gespielt hat.
Der Verkäufer ist nicht einsichtig den Kauf abzubrechen.
Was kann ich jetzt tun?
Soso. Das Kind hat aus Versehen:
-Ebay geöffnet.
-Sich eingeloggt.
-Den Artikel aufgerufen.
-Auf "Bieten" geklickt".
-Einen Betrag eingegeben.
-Den Betrag bestätigt
Dann erkläre dem Kind doch gleich noch wie man bezahlt. Wer das alles allein hinbekommt, der ist auch alt genug zum Bezahlen.
Nicht der Verkäufer muss einsichtig sein. Du musst einsichtig sein. Ein Handy mit eingeloggtem Ebay ist kein Kinderspielzeug. Wenn Du das anders siehst und Dein Kind mit dem "Spielzeug" einkauft, dann musst Du halt bezahlen.
Guten Morgen!
@dogsto2014 Das ist ganz einfach: der Verkäufer muss nicht einsichtig sein und du kannst hoffen, daß du überboten wirst.
Wenn dein Gebot das höchste bleibt, dann bezahlst du einfach.
So kann man das Versehen korrigieren. Du verschenkst oder verkaufst einfach weiter.