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Hallo ich hab Kontakt zu den Käufer aufgenommen und habe ihm gesagt das ich ein fehleinkauf gemacht habe und hab ihn gebeten das er den
Kauf abbricht! Und dann verlangt er von mir Gebühr von 80€ ich Zahl keinen Cent und will mit dem Verkäufer auch nix mehr zu tun haben.

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Antworten (3)

Anonymous
Nicht anwendbar

@burakreal3  schrieb:
Hallo ich hab Kontakt zu den Käufer aufgenommen und habe ihm gesagt das ich ein fehleinkauf gemacht habe und hab ihn gebeten das er den
Kauf abbricht! Und dann verlangt er von mir Gebühr von 80€ ich Zahl keinen Cent und will mit dem Verkäufer auch nix mehr zu tun haben.

So einfach geht das hier nicht.

 

Wenn du privat gekauft hat könnte dein

 

Verkäufer die Kaufsumme auch einklagen.

 

Gruß

Das ist ein privater Verkäufer, da kannst du nicht einfach den Kauf abbrechen wenn er das ablehnt.

Käufe sind verbindlich und ihr habt einen rechtsgültigen kaufvertrag den der VK auch einklagen kann.

Und da du bereits negativ bewertet hast wird sich der VK erst recht querstellen und sich was einfallen

lassen um sein Geld zu bekommen.

Widerrufen kannst du nur bei einem gewerblichen VK.

Hallo @burakreal3 ,

Gebote und Käufe sind verbindlich.

Nur bei gewerblichen kannst du den Kauf widerufen.

Der VK kann dich als Nichtzahler melden, dann erhälst du einen internen Vermerk bei ebay.

Bei 2 solcher Vermerke bist du automatisch bei vielen Verkäufern gesperrt.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder