14-11-2025 15:06
Hallo,
ich habe Juni 2025 einen Ersatzakku für meinen Dyson V7 Staubsauger bestellt, welcher auch geliefert wurde. Nach einer Nutzung von rund 3 Monaten hat der Akku komplett seine Kapazität verloren,
nach Vollladung hat der Staubsauger eine Laufzeit von 3 Minuten bis der Akku leer ist.
Da dies ein Gewährleistungsfall ist und keine 30 Tage rückgabe mehr möglich ist habe ich mehrfach den Verkäufer über ebay kontaktiert und um Erstattung oder Austausch gebeten. Leider meldet der Verkäufer
sich nicht und hat mich einfach blockiert. Der PayPal Käuferschutz greift im Gewährleistungsfall nicht und bei ebay finde ich ausser der nun von mir Gewählten keine ander Möglichkeit tätig zu werden? Es kann doch nicht sein das der Verkäufer mich einfach blockiert, ich stehe nun mit meinem defekten Akku da und habe keine Möglichkeit innerhalb der Gewährleistung den Kaufpreis erstattet zu bekommen oder einen Austausch für den defekten Akku zu erhalten? Ein solches Händlerverhalten ist nicht akzeptabel, da muss es doch von ebay eine Möglichkeit zur Lösung geben. Über Lösungsvoerschläge würde ich mich freuen. Vielen Dank und Grüße.
Frank
14-11-2025 16:12
Der Akku war 29,99€ - und ja ein Chienese, aber kommen die nicht alle von da 🙈😂
Den Zahlungsdienstleister interessiert das nicht, für die Gewährleistung bei Defekten ist alleine der
Verkäufer zuständig - und an den komme ich halt nicht ran da in China.
Haken dran, mir ging's nicht um die 30€ sondern darum das die Verkäufer auf den Plattformen damit durch kommen sich tot zu stellen und es keinerlei Konseqenzen gibt.
Aber ist die Mühe nicht Wert, ist Lehrgeld 😉 Hab nen Haken dran gemacht.
14-11-2025 15:58
wenn ich schon Akku für XXXXX lese, denke an China Akku
bei eBay ist der Käuferschutz versrtichen, höchtens beim Zahlungsdienstleister mal versuchen
14-11-2025 15:46
Völlig richtig, da nicht aufzugeben. Viele Verkäufer meinen sich von der Gewährleistung drücken zu können wenn man im Netz kauft.
Vielleicht wäre auch eine Möglichkeit sich an die Verbraucherschutzzentrale zu wenden, die haben evtl. auch noch Tipps.
Sollte es jedoch ein Auslandskauf sein hat man eh schlechte Karten - und beim Chinesen evtl. erst recht denn dort gibt es keine Verbraucherrechte.
Bei einem in D ansässigen Händler sollte dies jedoch kein Problem sein.
14-11-2025 15:37
Hallo perfect-sally,
danke für die Antwort, ich hab's schon so vermutet 🙈
Der Tip mit dem Impressum ist nicht schlecht, da hab ich garnicht dran gedacht.
Vielleicht kann ich den Verkäufer ja so noch etwas nerven👍
Es geht nur um 30€, aber mir geht's ja um's Prinzip.
14-11-2025 15:27
Wenn du von Gewährleistung schreibst dann iste s doch ein gewerblicher Verkäufer. Dieser sollte ein Impressum haben wo man weitere Kontaktmöglichkeiten findet. Durchsetzen musst du deine Verbraucherrechte doch eh selbst, ebay hilft da nicht.