16-01-2026 10:40
Gelöst! Gehe zu Lösung.
16-01-2026 20:26
16-01-2026 20:24
@valaka schrieb:
Keine Ahnung welche.
Außer Geruch kann ich Nix weiteres sagen.
Ich habe alles gut fotografiert.
Hallo @valaka ,
ja stimmt, gut fotografiert hast Du.
Auf Bild 4 und 6 sieht man Abschürfungen - diese sollte man auch in der AB erwähnen.
Gerade wenn man man einen Artikel mit "Mängeln" einstellt - sollte man die Mängel auch gut beschreiben.
"anprobiert und zu Hause wenige Zeit getragen"
Für einen Leser bedeutet dies aber dann es einige Zeit getragen wurde - durchaus Tage.
Dann änder es doch ab in "nur zur Anprobe getragen"
16-01-2026 20:09
16-01-2026 20:05
16-01-2026 19:39
16-01-2026 19:34
Stimmt @gebraucht-ist-gut ,
vielleicht mag @valaka ja in der AB erwähnen, welche Mängel vorhanden sind , bei 8 Jahre alten Schuhen ?
16-01-2026 19:32
16-01-2026 19:29
@valaka schrieb:
Es ist nicht verboten.
Ich es genau beschrieben. Von der Prüfung stand sehr genau, dass die Schuhe echt sind und die entsprechen nicht der Beschreibung. Nun steht es alles drin 😂 schönen Abend Ihnen
Hallo @valaka ,
laut deiner Artikelbeschreibung sind die Schuhe aber nicht neu - dennoch verkaufst du sie mit dem Merrkmal "NEU mit Mängeln" ...
"anprobiert und zu Hause wenige Zeit getragen"
Wenn man Schuhe getragen hat, dann sind diese eben nicht mehr neu.
Neu mit Mängeln:
Dieser Artikel ist brandneu und unbenutzt, weist aber Fehler auf.
Da ist doch ggf. schon wieder Ärger vorprogrammiert.
16-01-2026 19:00 - bearbeitet 16-01-2026 19:01
16-01-2026 18:50
16-01-2026 18:46
16-01-2026 18:05
16-01-2026 17:53
16-01-2026 17:17
Hallo @valaka die Beschwerde nutzt hier aber nix, ebay prüft nicht, sondern die entsprechende Stelle an der die Echtheitsprüfer sitzen. Und... denen traue ich zu, dass sie Herstellungsgeruch von anderen Gerüchen unterscheiden können. Tja, die armen müssen auch Gerüche prüfen, da sollte man sich nicht drüber lustig machen, finde ich.
Wenn deine Schuhe die Echtheitsprüfung nicht überstehen, dann haben die das eben so entschieden.