03-12-2020 22:20
Hallo, ich habe folgende Email eines anscheinend von mir gesperrten Mitgliedes bekommen:
Ich sehe das Sie mir widerrechtlich von Ihren Ebay Angeboten ausgeschlossen und blockiert haben.
Hallo @bike_zone
schick ihm den Link
https://www.ebay.de/help/selling/resolving-buyer-issues/kuferkreis-eingrenzen-oder-kufer-sperren?id=... melde die Mails als unerwünscht an ebay
So melden Sie unerwünschte E-Mails oder eine Grundsatzverletzung
Wenn Sie eine unerwünschte E-Mail erhalten oder eine E-Mail bekommen, die gegen unsere Grundsätze verstößt, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir werden die Angelegenheit gründlich untersuchen. Wenn Sie uns eine E-Mail melden, stellen Sie uns bitte immer die vollständige Nachricht, mit den dazugehörigen Anhängen, bereit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie nicht über den Ausgang unserer Untersuchung informieren können.
Nein, keine Chance. Verkäufer bestimmen selbst wer bei ihnen kauft und wer nicht
Du wirst ja Gründe gehabt haben, diese "Gesetzeskenner" 😎 zu sperren.
Würdest du die Sperrung aufheben wird garantiert dein Profil rot.
Und merk dir den realen Namen @bike_zone sofern du den weisst.
Nicht, dass er sich mit einen zweiten Account traut, bei dir zu bieten.
Mitglieder, die vom Verkäufer gesperrt wurden, dürfen auch mit anderen Accounts dort nicht bieten.
Grundsatz zum Gebrauch mehrerer ebay-Konten
🚫 Verboten
Erstellen eines neuen Kontos oder Verwenden eines bereits bestehenden anderen Kontos, um Verkaufs- oder Kauflimits oder -beschränkungen oder andere Richtlinien zu umgehen
@bike_zone schrieb:Hallo, ich habe folgende Email eines anscheinend von mir gesperrten Mitgliedes bekommen:
Ich sehe das Sie mir widerrechtlich von Ihren Ebay Angeboten ausgeschlossen und blockiert haben.
Ich werde strafrechtliche Schritte einleiten wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), sollte diese unzulässige Sperre meines Ebay users nicht bis zum 7.12.2020 aufgehoben werden.Hat er da tatsächlich Chancen?Danke und Gruß
Ichzitiere mal § 1 des vom Gesperrten angeführten Gesetzes:
"Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse
oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer
Behinderung, des Alters oder der
sexuellen Identität zu verhindern
oder zu beseitigen"
Ich vermute mal, dass Dir von den dort genannten Sachen nicht mal für eine bekannt ist, ob sie auf den Interessenten zutreffen. Wenn der damit bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft aufschlägt, dann haben die mal wieder Spaß 😉 Es gibt kein Grundrecht aufs Kaufen bei ebay und du kannst Sperren wen Du willst - ganz ohne Grund 😉
Nabend @bike_zone ,
ich kann vor Ort, in dem Geschäft, wo ich tätig bin, Hausverbote aussprechen.
Du hast diesem User ein Hausverbot für deinen Ebay-Shop ausgesprochen.
Nicht mehr und nicht weniger.
Das hatte sicher nicht mit der "Rasse" oder des Geschlechts zu tun.