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Gewährleistung bei gebrauchten Produkten

Hallo
Ich habe vor ein paar Tagen einen Asus Laptop gekauft.
Ich habe die Bestellung über mein Smartphone getätigt.
Auf der Rechnung stand, dass ich nur eine 12 monatige Gewährleistung hätte.
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 24 Monate und kann durch den Verkäufer bei gebrauchten Produkten auf 1 Jahr eingeschränkt werden.
Dies muss dem Käufer aber mitgeteilt werden, z.B. in den AGB.
Nun habe ich aber keinen Einblick in die AGB bekommen, die mir auf sem Smartphone nicht angezeigt wurden.
Es gibt nämlich nicht das Feld "Rechtliche Informationen ... " bzw. es wird in der mobilen Ansicht nicht dargestellt.

Ich sehe die Sache so, dass mir eine Gewährleistung von 24 Monaten zusteht, da der Informationspflicht zu den AGB nach Paragraph 305 Abs. 2 BGB nicht nachgekommen wurde.
Der Fehler liegt nicht bei mir.
Es kann vom Käufer nicht verlangt werden, dass er die Darstellung von mobil zu Desktop umändern muss, damit man alles sieht.
Hier liegt daher auch ein Programmierfehler von eBay vor.

Der Verkäufer könnte daher höchstens bei eBay Entschädigung in Anspruch nehmen und ich bei Verkäufer - sofern der Gewährleistungsfall eintritt.

Besten Dank für die Antworten
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Tag @hapihipo  ganz ehrlich, wenn du so firm bist mit den ganzen Paragraphen die du hier einstellst, dann weisst du doch, was zu tun ist?

Wenn nicht, such die anwaltliche Hilfe, hier ist jedenfalls bekannt - und das schon seit MONATEN, dass die mobile Ansicht fehlerhaft ist, bzw. Angaben erscheinen, die in der vollständigen Ansicht fehlen oder anders sind. Ein Rechtsanwalt wird dir dazu sicherlich mehr sagen können.

Eine Artikelnummer -wo man das mal nachvollziehen kann - nennst du leider nicht dazu.

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