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Gutschein - Abzocke?

Guten Tag,

 

kurz zum Thema.

Ich habe auf ebay während der Verkäufer Aktion einen Artikel auf ebay verkauft und dafür einen Gutschein erhalten.

So weit so gut.

Diesen Gutschein wiederum habe ich für einen eigenen EInkauf auf ebay genutzt. Leider kann der Händler nach über einen Monat 

Wartezeit die Ware immer noch nicht liefern. Somit habe ich einen Fall eröffnet und ebay hat zu meinen Gunsten entschieden.

Mir wurde mitgeteilt das mein Kaufpreis erstattet wird.

Der Kaufpreis wurde durch mich per ebay Gutschein bezahlt. Nun sagt ebay mir das sie den Gutschein leider nicht wieder aktivieren können und ich sprichwörtlich pech habe.

 

In den Nutzungsbedingungen steht das ein Gutschein nicht wiederholt eingelöst werden kann. Das ist mir schon klar.

Aber ich habe für meinen Verkauf auf ebay einen Gutschein erhalten, welchen ich für einen Einkauf eingelöst habe und jetzt soll ich dafür haften und auf meinen Gutschein verzichten weil der Verkäufer nicht liefern kann?

 

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Und kann das Rechtens sein?

 

Vielen Dank im Voraus!

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Hallo @m.mueller64 

 

das ist rechtens, denn der Gutschein war ein Werbegeschenk, dessen Bedingungen für die Einlösung eBay selbst festlegen kann. Anders sähe es aus, wenn Du den Gutschein beispielsweise mit echten Geld bezahlt hättest, um ihn zu verschenken oder später selbst einzulösen. Bei einem solchen Gutschein, der einem monetaren Gegenwert besitzt, müsste bei einem Transaktionsabbruch auch der Gutschein wieder reaktiviert werden.

 

Die Gutscheine, die eBay verteilt sind aber in der Form mit Rabattmarken zu vergleichen, die den nächsten Kauf vergünstigen. Einmal benutzt, sind sie aufgebraucht und werden auch nicht wiederhergestellt, wenn ein Transaktionsabbruch, eine Reklamation oder ein Widerruf durchgeführt wird.

 

Oder der Restbetrag verfällt, wenn man einen Artikel kauft, der weniger kostet, als der Gegenwert des Gutscheines.

 

Das steht alles ganz genau in den eBay Gutscheinbedingungen so drin, von daher hat sich eBay da vollkommen abgesichert. Ist natürlich ärgerlich, wenn dann der Verkäufer nicht liefern kann. Oder will....


@m.mueller64  schrieb:

Guten Tag,

 

kurz zum Thema.

Ich habe auf ebay während der Verkäufer Aktion einen Artikel auf ebay verkauft und dafür einen Gutschein erhalten.

So weit so gut.

Diesen Gutschein wiederum habe ich für einen eigenen EInkauf auf ebay genutzt. Leider kann der Händler nach über einen Monat 

Wartezeit die Ware immer noch nicht liefern. Somit habe ich einen Fall eröffnet und ebay hat zu meinen Gunsten entschieden.

Mir wurde mitgeteilt das mein Kaufpreis erstattet wird.

Der Kaufpreis wurde durch mich per ebay Gutschein bezahlt. Nun sagt ebay mir das sie den Gutschein leider nicht wieder aktivieren können und ich sprichwörtlich pech habe.

 

In den Nutzungsbedingungen steht das ein Gutschein nicht wiederholt eingelöst werden kann. Das ist mir schon klar.

Aber ich habe für meinen Verkauf auf ebay einen Gutschein erhalten, welchen ich für einen Einkauf eingelöst habe und jetzt soll ich dafür haften und auf meinen Gutschein verzichten weil der Verkäufer nicht liefern kann?

 

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Und kann das Rechtens sein?

 

Vielen Dank im Voraus!


Es steht eindeutig in den Bedingungen, dass die Gutscheine bei einem Kaufabbruch oder einer Rückgabe (aus welchem Grund auch immer) nicht wieder gutgeschrieben werden und der Geldbetrag auch nicht erstattet wird. Der Gutschein ist futsch.

 

Diesen Bedingungen hast Du auch zugestimmt, als Du dich zu der Aktion angemeldet hast.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder