04-12-2025 17:39
Mir wurde von ebay ein Gutschein angeboten, und darauf bin ich aktiv geworden, um die Bedingungen zu erfüllen. Den Gutschein habe ich dann bei einem Kauf eingesetzt. Die Ware hatte einen offensichtlichen Mangel. Ich habe versucht, das Ganze in einem aufwändigen Prozess mit dem Verkäufer zu klären. Der war jedoch nicht bereit dazu und bot mir lediglich eine Retoure an. Diese habe ich dann über das Portal veranlasst, mit einigen Problemen, weil das Webformular nicht funktioniert hat. Schließlich gelang es doch, und nun sehe ich, dass die Retoure wohl akzeptiert wird; allerdings steht in der Zusammenfassung und in der Bestätigung, dass mir der Gutschein abgezogen werden soll. Damit bin ich natürlich nicht einverstanden. Was ist hier zu tun?
04-12-2025 21:36
Danke. Wenn ich dazu komme, werde ichs nochmal darüber probieren.
"Problem klären" gibt es nicht mehr?
Noch dazu, wie mit privaten verdient wird : Je mehr Leute ihren Krempel verkaufen, desto attraktiver und lebendiger wirkt der Marktplatz, was die Zahl der Käufe insgesamt erhöht und eBay als Plattform stärkt.
Und wenn sie dann noch so was wie Promoted Listings Advanced buchen, lohnt es sich richtig.
04-12-2025 21:18 - bearbeitet 04-12-2025 21:20
Ebay hat ein Impressum wo man Kontaktmöglichkeiten findet. Man kann auch versuchen (mehrmals) über den BOT einen Rückruf anzufordern.
Inwieweit verdient ebay denn an dir? Ebay verdient an gewerblichen Verkäufern weil die für jeden Pieps zur Kasse gebeten werden damit die Privaten für lau verkaufen können.
04-12-2025 21:16
Hallo Sally, vielen Dank für den Hinweis auf den Kundenservice. Das Problem ist nur, dass ich nicht weiß, wie er zu erreichen ist. Könntest du mir da bitte weiterhelfen?
Kurz zur Erläuterung. Der "Gutschein" war ein Gratifikation für eine Leistung, die ich ohne ihn nicht erbracht hätte. Als ich vor 16 jahren hier einstieg, was ebay noch ein Marktplatz für private K/V, und man arbeitete noch mit payback zusammen. Vor ein paar Jahren gab es dann die Neuorientierung, und ich war erstmal raus. Durch den Neueinstieg hat ebay bereits neu verdienen können. Eigentlich hatte ich mir die Sache entspannter vorgestellt. Es stimmt schon, wir sind hier (noch) nicht "vor Gericht".
04-12-2025 20:36
Wir sind hier nicht vor Gericht sondern hier gelten die AGB von ebay. Und von einer Bestrafung zu schreiben ist schon sehr weit hergeholt. Dann müssten viele Nutzer auch bestraft sein weil sie keinen Gutschein bekamen.
Wende dich an den Kundenservice, vielleicht hast du ja Glück.
04-12-2025 20:18
Ich möchte nicht, dass der Gutschein erstattet wird, sondern dass er wiederverwendet werden kann. Die gekaufte Ware hat einen Mangel (§ 437 BGB). Ich kann doch nicht dafür "bestraft" werden!?
04-12-2025 19:58
Gutscheine werden nicht erstattet.
04-12-2025 19:17
Den Gutschein habe ich von ebay erhalten - und damit einen Artikel gekauft (nicht bei, sondern über ebay).
04-12-2025 17:52
Der Händler kann nur erstatten was du im Endeffekt an ihn bezahlt hast! Mit dem Gutschein hat er nichts zu tun, der ist sozusagen verbrannt!