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Habe durch Zufall eine Aktion gewonnen! Weiß nicht wer da geboren hat . Vielleicht mein 6 jährige Sohn 🤷🏻‍♀️. Auf jedenfall will ich den Artikel nicht und kann ihn auch nicht 350 km holen . Es sind 45,50 und Verkäufer will mir nicht entgegen kommen . Was kann ich mache ?

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Antworten (5)

Was hat dein Sohn an deinem Gerät tut spielen?

 

Du bist für deinen Account zuständig!

 

Ich würde dich als Nichtzahler melden, FERTIG!  

Hier ist kein Spielplatz!

 

Hier werden gültige Kaufverträge geschlossen! @kams2908 

Anonymous
Nicht anwendbar

@kams2908  schrieb:
Habe durch Zufall eine Aktion gewonnen! Weiß nicht wer da geboren hat . Vielleicht mein 6 jährige Sohn 🤷🏻‍♀️. Auf jedenfall will ich den Artikel nicht und kann ihn auch nicht 350 km holen . Es sind 45,50 und Verkäufer will mir nicht entgegen kommen . Was kann ich mache ?

Tagchen @kams2908 

 

Das muss er auch nicht.

Das Gebot wurde am 20.02. abgegeben? Die Auktion endete heute?

Was will er denn jetzt von dir? Er hat ja das Teil schon wieder eingestellt.

Was gar nicht geht: Dass dein Kind da so unbeachtet was in deinem Account machen kann. Das kann ja auch mal schlimmer ausgehen.

In diesem Fall könnte ich mir vorstellen, dass du einen Vermerk als Nichtzahler erhalten wirst.

Bei einem zweiten bist du dann bei vielen Verkäufern ausgeschlossen.

 

 

 


@kams2908  schrieb:
Habe durch Zufall eine Aktion gewonnen! Weiß nicht wer da geboren hat . Vielleicht mein 6 jährige Sohn 🤷🏻‍♀️. Auf jedenfall will ich den Artikel nicht und kann ihn auch nicht 350 km holen . Es sind 45,50 und Verkäufer will mir nicht entgegen kommen . Was kann ich mache ?

 

 

Nenn die 12-stellige Artikelnummer deines Kaufs oder verlink ihn hierher.


@kams2908  schrieb:
Habe durch Zufall eine Aktion gewonnen! Weiß nicht wer da geboren hat . Vielleicht mein 6 jährige Sohn 🤷🏻‍♀️. Auf jedenfall will ich den Artikel nicht und kann ihn auch nicht 350 km holen . Es sind 45,50 und Verkäufer will mir nicht entgegen kommen . Was kann ich mache ?

Dem Filius den Hosenboden versohlen oder die Ohren lang ziehen oder den Mediakonsum verbieten und das zukünftige Taschengeld ins Minus setzen:

 

Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?

 

 

Du bist für deine Kinder verantwortlich!!! Und man nennt es nicht Zufall sondern Verletzung der Aufsichtspflicht, oder fahrlässig.

 

Gebote und Käufe sind verbindlich und rechtsgültig!
Verkäufer gewerblich = Widerrufsrecht
Verkäufer privat = bezahlen denn die müssen nicht stornieren

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