abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Höchstbietender hat nicht bezahlt - Problem klären & Angebot an unterlegenen Bieter

Hallo Community,

 

ich habe nach langer Zeit mich mal wieder entschieden etwas bei eBay zu versteigern. Die 2€ Verkaufsprovision-Aktion hat mich angelockt.

Nachdem die Auktion zu Ende war wartete ich vergeblich auf die Zahlung des Käufers. Nach 4 Tagen meldete ich den Fall eBay und unterbreitete gleichzeitig dem unterlegenen Bieter ein Angebot, welches er sofort akzeptierte.

Aktuell gehen mir dazu 2 Fragen durch den Kopf auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe:

  1. Habe ich einen Fehler gemacht als ich das Problem eBay gemeldet habe UND gleichzeitig den Artikel verkauft habe? Ich kann das offene Problem aktuell nicht schließen und würde den Artikel gerne generel an den Höchstbietenden abbrechen. Wenn ja, was kann ich tun?
  2. Welche Verkaufsprovision erwartet mich nun? Ich habe den Gegenstand nur auf eBay verkauf da diesmal keine so hohen Gebühren anfallen sollten. 

 

Danke für eure Hilfe!

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (1)

Antworten (1)

1.) Du hast einen Fehler gemacht @stylemodder 


ein freundliches Hallo....

So gehe ich vor...

Melden Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels
spätestens 32 Tage nach Angebotsende.
Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen.
Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine
andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen.

Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen,
um die Verkaufsprovision zu erhalten.
Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY
- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -

und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!

Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben

Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen.
Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision.
In diesem Fall wird im Mitgliedskonto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.
Ein einmal geschlossener Fall kann nicht wieder geöffnet werden.

und auf die Sperrliste setzen: https://pages.ebay.de/services/buyandsell/biddermanagement.html

Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,

– wenn bis zum XX.xx.20XX, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.

denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!

 

2.) Du bezahlst jetzt die normale Provision!

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder