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Handy Angabe Zustand Neu (Sonstige)

Ein Händler verkauft ein Handy als "Neu (Sonstige)".
Gewährleistung bei neuen Handys 24 Monate,
bei gebrauchten Handys 12 Monate.
Nach 1,5 Jahren strikt das Handy...
Schaltet sich immer wieder aus und lässt dich nur noch ganz selten an schalten.
E-Mail an den Verkäufer (gewerblich) geschrieben und als Antwort bekommen,
es war ein Vorführhandy, somit gebraucht und keine Gewährleistung mehr.
Für mich widerspricht sich das aber mit der Artikelbeschreibung.
Kann mir vielleicht jemand weiter helfen?
Danke im Voraus!

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Hallo @sun1710 

 

eventuell kann Dir der Hersteller weiterhelfen, falls Du eine zweijährige Garantie auf das Gerät hast.

 

Problem bei der Sache ist der Artikelzustand "Neu (Sonstige)". Denn dort werden in der Regel dann in der Artikelbeschreibung Einschränkungen am Neuzustand aufgeführt. Denn für ein Neugerät ohne Wenn und Aber gibt es schließlich den Artikelzustand "Neu" ohne Einschränkungen.

 

Und ich bin gerade auf der Suche nach Festplatten, und alle die da in meiner Suche als "Neu (Sonstige)" angegeben wurden, waren entweder als B-Ware deklariert oder als rezertifizierte Festplatten, welche vom Hersteller überholt wurden.

 

Und bei B-Ware ist es durchaus üblich, dass dort nicht mehr die 24 monatige Gewährleistung gilt. Genaues könnte man allerdings nur sagen, wenn Du die Artikelbeschreibung abgespeichert hättest.

 

Allerdings muss man bei der 24 monatigen Gewährleistung auch dazu sagen, dass Du dem Verkäufer jetzt nach 1,5 Jahren nachweisen müsstest, dass der Fehler schon bei Übergabe des Gerätes veranlagt war, aber erst jetzt aufgetreten ist. Und da muss ich zugeben, dass wir aufgrund unserer Erfahrungen mit den großen Elektronikdiscountern etwas verwöhnt sind, denn da wird ohne viel Aufhebens aus Kulanz die Abwicklung übernommen - das nennt sich Kundenbindung. 

 

Kann man nun bei einem reinen spiezialsierten Online-Händler nicht unbedingt erwarten.

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