24-06-2021 22:20
Hallo liebe eBay-Community! 🙂
ich bin mir sehr unsicher bei einem Kauf, den ich getätigt habe und wende mich deshalb an euch. Ich würde mich sehr freuen, wenn sich jemand die Zeit nimmt, mir zu helfen:
Ich habe am 11. Mai eine Kunstharz-Statue bei einem in Italien sesshaften Verkäufer erworben (ca. 1000€). Ich habe extra auf die Bewertungen des Verkäufers geachtet, so gut wie alle waren sehr positiv.
Dieser erklärte mir, dass er die Statue nicht selber vorrätig habe, sondern diese aus Japan an meine Adresse liefern lassen würde. So weit so gut:
Am 19. Mai habe ich dann die DPD-Sendungsverfolgungsnummer erhalten. Hierbei steht dass die Sendung aus den Niederlanden zu mir geliefert wird (Der Absender ist Roadjet Warehousing B.V - ich nehme mal an eine internationale Speditionsfirma o.ä.). Außerdem schrieb mir der Verkäufer am 19. Mai, dass die Statue 35-45 Tage brauchen würde, bis sie bei mir ankommt.
Das Problem ist nun, dass sich bis heute nichts bei der Sendung getan hat. Es steht seit dem 19. Mai "Auftragsdaten übermittelt", aber die Sendung ist noch nicht unterwegs.
Ebay hatte mir als LIeferdatum den 10. Juni genannt, heißt ich habe seit dem 10. Juni noch 30 Tage den eBay-Käuferschutz (also 10. Juli).
Ich würde nun wie folgt vorgehen:
Sollte sich bis zum 1. Juli (also 43 Tage, nachdem der Verkäufer meinte die Statue käme nach 45 Tagen an) nichts am Sendungsstatus geändert haben, werde ich den Käufer kontaktieren und im schlimmsten Fall dann eBay zur Klärung einschalten.
Kann mir jemand sagen, wie meine Chancen stehen, mein Geld wieder zu bekommen? Bei "Nicht-erhalt" sollte das doch eigentlich ein klarer Fall für den Käuferschutz sein, oder?
Vielen Dank, falls sich jemand die Zeit genommen hat, bis hier her zu lesen, ich würde mich sehr über Ratschläge freuen!
LG
Das hört sich alles seeehr merkwürdig an.
Mir wäre die Lieferfrist jetzt schon zu lange überschritten und ich würde sicher nicht länger warten um einen Fall zu öffnen wegen Nichterhalt. Wenn ebay selbst den ca. Liefertermin bis 10. Juni festgesetzt hat sollte eine Fallöffnung auch möglich sein.