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Da ist jemand hab was verkauft will es zurück haben weil es wohl meine Schwester gehört und die Person antwortet nicht und geht auch nicht ran bitte Hilfe
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@ke_495542  schrieb:
Da ist jemand hab was verkauft will es zurück haben weil es wohl meine Schwester gehört und die Person antwortet nicht und geht auch nicht ran bitte Hilfe

Guten Tag @ke_495542  mit der Zahlung an dich hat der Käufer sein Eigentumsrecht am Artikel erworben.

Ein Käufer kann nicht davon ausgehen dass der Artikel einer dritten Person gehört.

Und nein, der Käufer muss nichts zurückgeben, wäre ja noch schöner. 
Und antworten muss er dir auch nicht.

Ersetz deiner Schwester den Schaden wenn du rechtswidrig Artikel ohne ihr Wissen verkaufst, ist das eine Sache zwischen dir und deiner Schwester.

Nachricht 1 von 4
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@ke_495542  schrieb:
Da ist jemand hab was verkauft will es zurück haben weil es wohl meine Schwester gehört und die Person antwortet nicht und geht auch nicht ran bitte Hilfe

Gehört dir der Artikel oder gehört er dir nicht, @ke_495542 ?

Du darfst verkaufen, was dein Eigentum ist. 

Nachricht 2 von 4
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Tja, da hast du leider Pech gehabt. Du hast einen rechtsgültigen Vetrag geschlossen.

Kauf deiner Schwestern was Neues.

Warum verkauft man Sachen die einem nicht gehören?

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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