abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Ich habe einen Artikel Ersteigert aber nicht bekommen

Anscheinend hat der Verkäufer für 1.-€ Eingestellt und dan nicht den betrag bekommen wie erwartet.

Ich war der Höchszbietende habe den geforderten Betrag mit Pay Pal bezahlt.

Nach 2 Tagen habe ich den Betrag vom Verkäufer einfach zurück bekommen ohne jegliche Info.

Wen das die neue Verkaufstaktik ist wird Ebay uninteressant .

Dass brauch keiner und da das Geld zurücküberwiesen wurd nimt sich Ebay davon nicht an 

IST DAS RECHTENS ?

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@nanamaza  schrieb:

Anscheinend hat der Verkäufer für 1.-€ Eingestellt und dan nicht den betrag bekommen wie erwartet.

Ich war der Höchszbietende habe den geforderten Betrag mit Pay Pal bezahlt.

Nach 2 Tagen habe ich den Betrag vom Verkäufer einfach zurück bekommen ohne jegliche Info.

Wen das die neue Verkaufstaktik ist wird Ebay uninteressant .

Dass brauch keiner und da das Geld zurücküberwiesen wurd nimt sich Ebay davon nicht an 

IST DAS RECHTENS ?


Für 1 Euro "Sofortkauf"? = Irrtum

 

Ich habe mich beim Einstellen eines Artikels geirrt bzw. vertippt. Was kann ich tun?

 

Oder ab 1 Euro Ersteigerung?

 

Der Verkäufer liefert den Kaufgegenstand nicht. Was kann ich tun?

 

Es steht dir frei den Artikel einzuklagen. ebay, wie das auch bei einer Zeitungsannonce wäre, bringt dir den Artikel nicht!

 

 

Antworten (2)

Antworten (2)

Anonymous
Nicht anwendbar

@nanamaza  schrieb:

Anscheinend hat der Verkäufer für 1.-€ Eingestellt und dan nicht den betrag bekommen wie erwartet.

Ich war der Höchszbietende habe den geforderten Betrag mit Pay Pal bezahlt.

Nach 2 Tagen habe ich den Betrag vom Verkäufer einfach zurück bekommen ohne jegliche Info.

Wen das die neue Verkaufstaktik ist wird Ebay uninteressant .

Dass brauch keiner und da das Geld zurücküberwiesen wurd nimt sich Ebay davon nicht an 

IST DAS RECHTENS ?


Tagchen @nanamaza 

EBay wird schon dadurch uninteressanter, dass immer mehr Leute mit voll ausgefahrenen Ellenbogen unterwegs sind und sich auf jeden Fehler gestürzt wird.

Natürlich ist das nicht okay, aber ein ganz neues Mitglied mit null Erfahrung hat nicht clever eingestellt.
Die VSK passen kaum, das Startgebot hätte er auch höher ansetzen können... machst du doch auch. Hat er vielleicht noch nicht gewusst.
Du kannst ihn verklagen. Rot bewertet hast du ihn ja schon. Wobei ich davon ausgehe, dass er die BW mit etwas Hartnäckigkeit löschen lassen könnte.


@nanamaza  schrieb:

Anscheinend hat der Verkäufer für 1.-€ Eingestellt und dan nicht den betrag bekommen wie erwartet.

Ich war der Höchszbietende habe den geforderten Betrag mit Pay Pal bezahlt.

Nach 2 Tagen habe ich den Betrag vom Verkäufer einfach zurück bekommen ohne jegliche Info.

Wen das die neue Verkaufstaktik ist wird Ebay uninteressant .

Dass brauch keiner und da das Geld zurücküberwiesen wurd nimt sich Ebay davon nicht an 

IST DAS RECHTENS ?


ebay spricht kein R E C H T  und ebay mischt sich auch in Kaufverträge nicht ein.

Wenn ein Irrtum nach 119 BGB vorlag, muss der VK diesen Irrtum dir gegenüber glaubhaft machen und kann erstatten.

 

Guten Tag, gerne geschehen und schicken Freitag noch

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder