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KÄUFERSCHUTZ???

Gewerbliche Verkäufer sind gesetzlich verpflichtet, Rückgaben anzubieten. Private Verkäufer haben jedoch keine gesetzliche Verpflichtung dazu, außer Sie haben einen falschen oder defekten Artikel erhalten.

das schreibt ebay ! ICH HABE EINEN FALSCHEN ARTIKEL ERHALTEN !!
ICH MÖCHTE WIEDERSPRUCH GEGEN DEN FALSCH ENTSCHEID VON EBAY EINLEGEN !!
WARUM WIEDERSPRICHT EBAY SICH ??

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@organisteur010203  schrieb:
Gewerbliche Verkäufer sind gesetzlich verpflichtet, Rückgaben anzubieten. Private Verkäufer haben jedoch keine gesetzliche Verpflichtung dazu, außer Sie haben einen falschen oder defekten Artikel erhalten.

das schreibt ebay ! ICH HABE EINEN FALSCHEN ARTIKEL ERHALTEN !!
ICH MÖCHTE WIEDERSPRUCH GEGEN DEN FALSCH ENTSCHEID VON EBAY EINLEGEN !!
WARUM WIEDERSPRICHT EBAY SICH ??

 

DAS schreibt ebay WO? Worum geht es überhaupt? Bist du Käufer oder Verkäufer?

 

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