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Käufer öffnet Fall wegen angeblich falscher Beschreibung

4nd7-aw
In den Startlöchern

Liebe Community,

 

ich wende mich zu ersten Mal an euch, da es hier um sehr viel Geld geht.

 

Ich habe einen Kamera verkauft, in der Beschreibung hatte ich die Anzahl der Auslösungen mit knapp über 200.000 angeben. Dazu hatte ich geschrieben, dass die Kamera immer im DRO-Modus lief, und somit pro Bild zwei Auslösungen gezählt wurden, die Anzahl der tasächlichen Auslösungen somit bei etwa der Hälfte liegen sollte. Nun hat der Käufer einen Fall geöffnet und eine Rückgabe beantragt (die ich jedoch im Angebot ausgeschlossen hatte), mit der Begründung, dass die die Verschlusszahl tatsächlich bei über 200.000 liegt und meine Beschreibung (tatsächliche Auslösungen liegen bei der Hälfte) falsch wäre und ich keine Ahnung hätte. Meine Angabe ist jedoch korrekt, da die erste Auslösung elektronisch erfolgt, der Verschluss der Kamera also nur einal bewegt wird, aber zweimal zählt. Eine schlechte Bewertun habe ich natürlich auch bereits erhalten.

 

Außerdem hatte der Käufer letzte Woche angegeben, dass er die Restgarantie (also den Servicevertrag) bei Sony auf sich umschreiben lassen wollte. Ob er das getan hat, kann ich nict sagen, ich habe von ihm dazu keine Antwort mehr bekommen.

 

Zahlung erfolgte perPaypal. Ich möchte hier bitte keine Diskussion, warum eine Verkäufer niemals Paypal anbieten sollte, das bringt mich auch nicht weiter.

 

Was geshieht, wenn ich die Rücknahme alzeptiere (um nicht gefaht zu laufen, dass am Ende Geld und Kamera weg sind), der Käufer die Kamera aber ggf. in einem schlechteren Zusand zurückgibt? (die Kamera war bei Verkauf in tadellosem optischen Zustand)

 

Wie soll ich mich verhalten?

 

hier der Link zum verkauften Artikel:

 

https://www.ebay.de/itm/184585782650?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1561.l2649

 

Ich bin gerade etwas hilflos...

 

Danke

Andy

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@4nd7-aw  schrieb:

Liebe Community,

 

ich wende mich zu ersten Mal an euch, da es hier um sehr viel Geld geht.

 

Ich habe einen Kamera verkauft, in der Beschreibung hatte ich die Anzahl der Auslösungen mit knapp über 200.000 angeben. Dazu hatte ich geschrieben, dass die Kamera immer im DRO-Modus lief, und somit pro Bild zwei Auslösungen gezählt wurden, die Anzahl der tasächlichen Auslösungen somit bei etwa der Hälfte liegen sollte. Nun hat der Käufer einen Fall geöffnet und eine Rückgabe beantragt (die ich jedoch im Angebot ausgeschlossen hatte), mit der Begründung, dass die die Verschlusszahl tatsächlich bei über 200.000 liegt und meine Beschreibung (tatsächliche Auslösungen liegen bei der Hälfte) falsch wäre und ich keine Ahnung hätte. Meine Angabe ist jedoch korrekt, da die erste Auslösung elektronisch erfolgt, der Verschluss der Kamera also nur einal bewegt wird, aber zweimal zählt. Eine schlechte Bewertun habe ich natürlich auch bereits erhalten.

 

Außerdem hatte der Käufer letzte Woche angegeben, dass er die Restgarantie (also den Servicevertrag) bei Sony auf sich umschreiben lassen wollte. Ob er das getan hat, kann ich nict sagen, ich habe von ihm dazu keine Antwort mehr bekommen.

 

Zahlung erfolgte perPaypal. Ich möchte hier bitte keine Diskussion, warum eine Verkäufer niemals Paypal anbieten sollte, das bringt mich auch nicht weiter.

 

Was geshieht, wenn ich die Rücknahme alzeptiere (um nicht gefaht zu laufen, dass am Ende Geld und Kamera weg sind), der Käufer die Kamera aber ggf. in einem schlechteren Zusand zurückgibt? (die Kamera war bei Verkauf in tadellosem optischen Zustand)

 

Wie soll ich mich verhalten?

 

hier der Link zum verkauften Artikel:

 

https://www.ebay.de/itm/184585782650?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1561.l2649

 

Ich bin gerade etwas hilflos...

 

Danke

Andy


1. Verkäuferschutz:

 

https://verkaeuferportal.ebay.de/verkaeuferstandards/verkaeuferschutz?_trkparms=%26clkid%3D788937787...

 

Missbräuchliches Verhalten von Käufern - was tun? 

 

2. Käuferschutz

 

https://www.google.com/search?biw=1680&bih=908&ei=uLH1X_C9NK-ejLsP54CzwAU&q=paypal+kaufpreis+urteil&...

 

Sonst brauch ich dir ja nichts erzählen, Käuferschutz wird fast immer gewährt, so hast du keine andere Wahl als zurückzunehmen...

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