15-02-2021 13:12
@dubaidubai2006 schrieb:
Ich nehme ein Produkt als Privater Verkäufer nicht zurück und habe das auch in der Beschreibung ausführlich beschrieben.
Kann der Käufer mich zwingen die Ware zurück zu nehmen?
Lass mich raten:
Es geht um die Tasche:
Louis Vuitton Speedy 30 Damier Vintage | eBay
Dein Käufer meint, die sei ein Fake?
Der Reißverschluss funktioniert doch nicht?
Die Tasche ist noch mehr kaputt und nicht nur "sehr gebraucht"?
In allen Fällen kann Dich zwar der Käufer nicht zwingen, die Tasche zurückzunehmen, ein Richter aber schon, wenn der Käufer sich nen Anwalt nimmt und Dich verklagt.
Und womit bedroht der Käufer dich? Dass er einen Anwalt einschalten will? Das ist keine Drohung, das ist eine Ankündigung und es ist gutes Recht des Käufers, sich Hilfe von einem Anwalt zu holen, wenn er sich im Recht fühlt und Du das anders siehst. Du kannst ja auch zum Anwalt gehen, wenn du meinst, Du hast Recht und der Käufer nicht.
Hallo @dubaidubai2006 ,
wegen Nichtgefallen musst du nicht zurücknehmen.
Wenn der Artikel einen Mangel hat, musst du zurücknehmen.