Käufer gibt fälschlicherweise an, etwas anderes als den gekauften Artikel erhalten zu haben
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20-04-2021 10:01
Hallo,
ich habe nach langjähriger eBay Mitgliedschaft mein erstes ernsteres Problem: eine Käuferin gibt an, nicht den gekauften Artikel erhalten zu haben und fordert Rücknahme. Ich habe genau den in der Auktion mit vielen Fotos angebotenen Artikel verschickt, allerdings zum Versand in vier gut erkennbare Teile zerlegt und einzeln verpackt. Auf Nachfragen meinerseits, was denn nicht in Ordnung sei, hat sie nicht reagiert, aber sofort eine negative Bewertung abgesetzt.
Kaufpreis war 111 Euro, es war ein großes Paket nach Italien mit empfindlicher, gut verpackter Ware. Einschließlich Rücksendekosten bliebe ich auf über 40 Euro sitzen, das, und das Risiko einen beschädigten Artikel zurückzuerhalten, würde ich gerne vermeiden.
Hat jemand eine Idee, was das beste Vorgehen wäre, und wie meine rechtliche Stellung ist? Ich habe seitens eBay Zeit bis übermorgen, die Rücknahme zu akzeptieren.
Danke schonmal!
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Hallo @fischer001
da die Zahlart Überweisung war, die rote Laterne schon vergeben wurde, würde ich als Verkäufer reinweg gar nichts machen.
Der Aufforderung zur Rücknahme seitens ebays, musst du nicht nachkommen.
Ich hätte das Teil allerdings auch niemals ins Ausland versendet, aber das hast du ja explizit angegeben.
Die rote Bewertung allerdings, wirst du nicht los.
Und selbst wenn du der Rücknahme zustimmst und rückabwickelst, die Käuferin muss einer Überarbeitung der Bewertung nicht zustimmen.

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Hallo!
@fischer001 Du hast privat verkauft, das Geld per Überweisung erhalten, sie hat schon negativ bewertet und ich würde an deiner Stelle keiner Rücknahme zustimmen.
Denn es wurde dir doch gar nicht gesagt, was nicht in Ordnung sein soll, sondern gleich negativ bewertet.
So stelle ich mir die Lösung eines (vielleicht angeblichen) Problems nicht vor.
Mit der Bewertung hat sie alle Türen zugeschlagen, finde ich.
Vielleicht war sie auch der irrigen Meinung, sie hätte mit Paypal bezahlt, dann wäre deine Position um einiges schlechter gewesen, weil Paypal dann für dich entschieden hätte und du am Ende vielleicht Geld und Globus losgeworden wärst.
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Hat die Käuferin per Überweisung bezahlt? Dann kann sie machen was sie will - sie hat keinen Käuferschutz. Über Ebay wird sie kein Geld zurück bekommen.
Du kannst Dich zurücklehnen und gar nichts machen - außer vielleicht im Fall schreiben, dass sie genau das bekommen hat, was sie gekauft hat. Sollte die Käuferin das Paket einfach zurückschicken, verweigerst du die Annahme.
In letzer Zeit schlagen hier immer mehr Verkäufer auf, die Probleme mit Käufern aus Italien haben. Da werden nicht erhaltene Artikel gemeldet, die laut DHL angekommen sind, Artikel sind angeblich defekt oder unvollständig usw. Der italienische Käuferschutz entscheidet quasi zu 100 % für die Käufer. Die können also herrlich kostenlos einkaufen - aber eben nur, wenn die Zahlung über Paypal lief.
Ohne Paypal kein Käuferschutz und somit gibt es auch keine Kohle zurück. Schau dir doch mal die Bewertungen des Käufers an, die er sonst so abgibt. Du kannst die sehen, wir nicht. Weil wir den Ebay-Namen des Käufers nicht sehen können.
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Ein "Nur-Käufer" hat immer 100 % positiv. Käufer kann man nämlich nicht negativ bewerten.
Viel interessanter sind die vom Käufer abgegebenen Bewertungen. Da kann man nämlich sehen, ob der öfter mal negative Bewertungen verteilt weil angeblich die falsche Ware kam, nichts kam oder der Artikel defekt war usw.
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Moin,
du klickst auf die Gebotsübersicht
und dann auf den Bieter
a***a(1007Bewertungspunktestand: 1007)
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So, es ist ein wenig Bewegung in die Sache gekommen: ich habe die Käuferin über eBay aufgefordert, ihre negative Bewertung zurückzunehmen, und sie hat es tatsächlich getan. Sie hat sie in neutral umgewandelt mit dem Kommentar
"Es ist nicht freundlich zu einer Frau, mechanische Dinge zum Zusammenbau zu schi"
Das bezieht sich offensichtlich darauf, dass ich die Ware zum Transport zerlegt hatte, sonst hätte die lose auf ihrer Achse sitzende Hartpappe-Globuskugel vermutlich Schaden genommen.
Einen Fall bei eBay hat sie nicht geöffnet, aber die den Rücknahmewunsch auch noch nicht gelöscht.
Nun denn, jede(r) blamiert sich so gut wie er/sie kann. Ich werde da noch drauf antworten und dann abwarten ob noch was kommt.
Danke hier an die hilfreichen Hinweise und auch die Hilfestellung zum Umgang mit eBay und der Community!
Helmut