03-09-2020 12:53
Hallo, ich habe vor ca. einem Monat eine Vintage-Brille von Cartier verkauft. Diese wurde als Vintage-Brille deklariert, sie befand sich in einem sehr guten gebrauchten Zusatnd, keine Macken oder Beschädigungen. Eine Dame aus Port Andratx ersteigerte die Brille für 234 €. Sie übersah, dass ich kein paypal anbiete und nur innergalb Deutschlands versende. Trotzdem machte ich es ihr möglich, über das paypal-Konto meines Bruders zu zahlen. Das tat sie dann. Ich sendete die Brille ab, aber das Geld wurde nie gutgeschrieben. Jetzt, nach fast 1 Monat stellte mein Bruder fest, dass die Dame bei paypal gemeldet hatte, ich hätte eine kaputte Brille verschickt. Sie möchte also eine Rücknahme und Rückerstattung. Hätte sie mein Ebayangebot richtig gelesen, hätte sie gemerkt, dass ich kein paypal habe, keine Rücknahme und Rückerstattungen anbiete. Was sollich jetzt tun? Sie hat die Brille zerstört, jetzt will sie ihr Geld zurück. Muss ich Sie anzeigen oder was kann ich tun? Dass die Brille nicht kaputt war, zeigen die Fotos in meinem Angebot und ich habe 3 Zeugen, die den guten Zustand der Brille bestätigen. Bitte um Hilfe.
@montezumahorst schrieb:Hallo, ich habe vor ca. einem Monat eine Vintage-Brille von Cartier verkauft. Diese wurde als Vintage-Brille deklariert, sie befand sich in einem sehr guten gebrauchten Zusatnd, keine Macken oder Beschädigungen. Eine Dame aus Port Andratx ersteigerte die Brille für 234 €. Sie übersah, dass ich kein paypal anbiete und nur innergalb Deutschlands versende. Trotzdem machte ich es ihr möglich, über das paypal-Konto meines Bruders zu zahlen. Das tat sie dann. Ich sendete die Brille ab, aber das Geld wurde nie gutgeschrieben. Jetzt, nach fast 1 Monat stellte mein Bruder fest, dass die Dame bei paypal gemeldet hatte, ich hätte eine kaputte Brille verschickt. Sie möchte also eine Rücknahme und Rückerstattung. Hätte sie mein Ebayangebot richtig gelesen, hätte sie gemerkt, dass ich kein paypal habe, keine Rücknahme und Rückerstattungen anbiete. Was sollich jetzt tun? Sie hat die Brille zerstört, jetzt will sie ihr Geld zurück. Muss ich Sie anzeigen oder was kann ich tun? Dass die Brille nicht kaputt war, zeigen die Fotos in meinem Angebot und ich habe 3 Zeugen, die den guten Zustand der Brille bestätigen. Bitte um Hilfe.
Du hast Paypal akzeptiert, in dem Moment, wo Du die Zahlung auf das Paypal-Konto Deines Bruders zugelassen hast. In dem Moment ist ganz egal, was in der Artikelbeschreibung steht. Die Käuferin kann dann den Käuferschutz von Paypal in Anspruch nehmen, wenn sie mit Paypal bezahlt.
Nun steckt Dein Bruder in der Sache mit drin, weil sein Paypal-Konto jetzt eingefroren bzw. im Minus sein dürfte. Wird er schwer begeistert sein, denke ich.
Deine Zeugen interessieren bei Paypal niemanden. Die entscheiden nach "Aktenlage" - und die "Akte" sagt: Es heißt Käuferschutz, nicht Verkäuferschutz. Soll heißen, das Geld wandert zu 99,9 % wieder zurück zur Käuferin und Dein Bruder sollte alsbald das Minus auf dem Paypal-Konto ausgleichen, wenn er es weiterhin benutzen will. Den Rest darfst du dann mit Deinem Bruder klären.
Wenn du meinst, es wäre sinnvoll, die Käuferin auf Mallorca anzuzeigen, dann mach es halt. Die deutsche Polizei wird jedenfalls für 234,- € eher keine internationalen Ermittlungen anstellen...