28-07-2020 08:43 - bearbeitet 28-07-2020 08:44
Habe einen Käufer, der
1. nicht bezahlt hat
2. nach Ersteigerung und Zuschlag weitere Fotos verlangt, da angeblich was nicht in Ordnung sei. Hab ich jedoch gerne gemacht.
3. Rücknahmeverfahren eröffnet, da ja angeblich was nicht in Ordnung sein. (Versand natürlich noch nicht erfolgt)
das kann ich natürlich nicht, da ja nie bezahlt und versandt wurde.
was nun?
Danke und Gruß
@miezemieze schrieb:Habe einen Käufer, der
1. nicht bezahlt hat
2. nach Ersteigerung und Zuschlag weitere Fotos verlangt, da angeblich was nicht in Ordnung sei. Hab ich jedoch gerne gemacht.
3. Rücknahmeverfahren eröffnet, da ja angeblich was nicht in Ordnung sein. (Versand natürlich noch nicht erfolgt)
das kann ich natürlich nicht, da ja nie bezahlt und versandt wurde.
was nun?
Danke und Gruß
ein freundliches Hallo.... @miezemieze
So gehe ich vor...
Melden Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels
spätestens 32 Tage nach Angebotsende.
Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen.
Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine
andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen.
Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen,
um die Verkaufsprovision zu erhalten.
Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY
- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -
und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!
Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben
Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen.
Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision.
In diesem Fall wird im Mitgliedskonto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.
Ein einmal geschlossener Fall kann nicht wieder geöffnet werden.
und auf die Sperrliste setzen: https://pages.ebay.de/services/buyandsell/biddermanagement.html
Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,
– wenn bis zum XX.xx.20XX, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.
denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!
@miezemieze schrieb:Habe einen Käufer, der
1. nicht bezahlt hat
2. nach Ersteigerung und Zuschlag weitere Fotos verlangt, da angeblich was nicht in Ordnung sei. Hab ich jedoch gerne gemacht.
3. Rücknahmeverfahren eröffnet, da ja angeblich was nicht in Ordnung sein. (Versand natürlich noch nicht erfolgt)
das kann ich natürlich nicht, da ja nie bezahlt und versandt wurde.
was nun?
Danke und Gruß
1. vermutlich kannst du durch die Falleröffnung des Käufers zur Zeit keinen nicht bezahlten Artikel melden, oder hast du das schon probiert?
2. antworte in der Rückgabeanfrage, dass der Artikel NICHT bezahlt wurde, deswegen auch NICHT versendet werden kann und eine Rückgabeanfrage NICHT möglich ist und auch nicht akzeptiert wird, da es nichts zurückzugeben gibt.