13-08-2020 11:56
Wir hatten einen Fall eröffent, weil ein Käufer nicht bezahlt hat. Der Fall wurde geschlossen, nachdem der Käufer auch nach Nachricht von ebay nicht zahlte. Wochen später meldete sich der Käufer und entschuldigte sich mit privaten Gründen und bat, den Artikel doch noch kaufen zu können. Da war der Fall bereits geschlossen und die Gebühr gutgeschrieben. Wir haben dann aber den Kauf über den Artikel, der noch bei den verkauften Artikeln stand, über ebay abgewickelt.
Frage: müssen wir noch etwas wegen der Verkaufsgebühr melden, die uns bereits gutgeschrieben wurde? Jetzt konnte der Verkauf ja doch getätigt werden.
Hallo @4668schnulli
Nein, da ist nichts mehr zu regeln.
Und der Kauf fand nicht erst jetzt statt, sondern der Kaufvertrag wurde jetzt erst erfüllt.
Also alles gut.