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Käufer möchte Artikel zurück geben, ich aber nicht. Keine Einigung - sollte ich ebay einschalten?

Hallo,

folgendes Problem: 
Ein Käufer hat bei mir eine Grafikkarte gekauft. Nachdem er bezahlt hat und ich die Karte verschickt hat, hat er mich gefragt, ob sie 8GB oder 4GB Speicher hat. Ich habe Ihm geantwortet, dass sie 4GB hat (stand auch in der Anzeige).
Dann wollte Er sie zurück geben. Ich habe abgelehnt.
Dann hat er einen Fall geöffnet, mit dem Grund, der Artikel entsricht nicht der Beschreibung (die Modellbezeichnung ist eine andere, wie die angegebene). Das stimmt auch, da ebay mir diese vorgeschlagen hat, als ich den Namen der Karte beim einstellen eingegeben habe. Allerdings habe ich alle Tatsächlichen Angaben manuell korrekt eingegeben.
Das Geld wurde von Paypal einbehalten.

Nun habe ich die Option:
1. den Artikel zurückzunehmen
2. Volle Rückerstattung veranlassen (der Käufer behält den Artikel)
3. Nachricht an Käufer senden (wir haben schon hin und her geschrieben - es wird keine Einigung geben)
4. eBay einschalten

Ich würde ja ebay einschalten und denen das Problem schildern und hoffen, dass sie auf meiner Seite sind. Allerdings steht dann dort : ..."Je nachdem, wie die Entscheidung ausfällt, veranlassen wir in Ihrem Namen eine Rückerstattung."...

Kann es sein, dass im schlimmsten Fall eBay dann eine Rückerstattung veranlasst und der Käufer die Karte behalten darf?

LG


Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

 

 

 

Tag @mr.inu  du hast 4GB als Artikelmerkmal angegeben, da beisst die Maus keinen Faden ab.

 

Aber das hier

 

(die Modellbezeichnung ist eine andere, wie die angegebene). Das stimmt auch, da ebay mir diese vorgeschlagen hat, als ich den Namen der Karte beim einstellen eingegeben habe. Allerdings habe ich alle Tatsächlichen Angaben manuell korrekt eingegeben.

 

ist nicht nachzuvollziehen, ebay gibt nichts an, ebay schlägt vor und wenn da was abweichend von deinem Artikel ist, dann hast du sehr schlechte Karten.

Ergo, überweis dem Käufer das Rückporto, er soll zurücksenden und nachdem die Karte wieder bei dir ist, erstattest du ihm die Hinsendekosten und den Artikelpreis. Das wird eh paypal für dich regeln.

 

 

Antworten (2)

Antworten (2)

Hallo,

 

es wurde bereits ein Käuferschutzfall vom Käufer eröffnet und wenn du irgendwo in deinem Angebot falsche Daten stehen hast bist du zur Rücknahme verpflichtet.

 

Wenn du der Rückgabe nicht zustimmst dann macht das eBay/PayPal für dich und du bekommst in deinem Profil einen Mangel vermerkt.

 

Stimme deRückgabe zu und der Käufer muss dir den Artikel zurück schicken, du muss den Erhalt bestätigen und erst dann bekommt er den Betrag erstattet.


@mr.inu  schrieb:

Hallo,

folgendes Problem: 
Ein Käufer hat bei mir eine Grafikkarte gekauft. Nachdem er bezahlt hat und ich die Karte verschickt hat, hat er mich gefragt, ob sie 8GB oder 4GB Speicher hat. Ich habe Ihm geantwortet, dass sie 4GB hat (stand auch in der Anzeige).
Dann wollte Er sie zurück geben. Ich habe abgelehnt.
Dann hat er einen Fall geöffnet, mit dem Grund, der Artikel entsricht nicht der Beschreibung (die Modellbezeichnung ist eine andere, wie die angegebene). Das stimmt auch, da ebay mir diese vorgeschlagen hat, als ich den Namen der Karte beim einstellen eingegeben habe. Allerdings habe ich alle Tatsächlichen Angaben manuell korrekt eingegeben.
Das Geld wurde von Paypal einbehalten.

Nun habe ich die Option:
1. den Artikel zurückzunehmen
2. Volle Rückerstattung veranlassen (der Käufer behält den Artikel)
3. Nachricht an Käufer senden (wir haben schon hin und her geschrieben - es wird keine Einigung geben)
4. eBay einschalten

Ich würde ja ebay einschalten und denen das Problem schildern und hoffen, dass sie auf meiner Seite sind. Allerdings steht dann dort : ..."Je nachdem, wie die Entscheidung ausfällt, veranlassen wir in Ihrem Namen eine Rückerstattung."...

Kann es sein, dass im schlimmsten Fall eBay dann eine Rückerstattung veranlasst und der Käufer die Karte behalten darf?

LG



Als Verkäufer solltest Du niemals freiwillig ebay einschalten. Damit schaltest Du nämlich den Käuferschutz ein. Du bist aber nicht der Käufer...

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