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Käufer meldet sich nicht oder zalht nicht.

Hallo,

 

macht es Sinn wenn man für 50,00 € einen Käufer verklagt um auf die Einhaltung des Kaufvertrages besteht und wer bezahlt die Kosten für Anwalt usw.?

 

Danke

 

 

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@lindyderdritte  schrieb:

Hallo,

 

macht es Sinn wenn man für 50,00 € einen Käufer verklagt um auf die Einhaltung des Kaufvertrages besteht und wer bezahlt die Kosten für Anwalt usw.?

 

Danke

 

 


 

Hallo @lindyderdritte 

 

das kommt ganz darauf an, ob du den Käufer weiterhin sein Unwesen treiben lassen willst oder schlussendlich dagegen vorgehen willst.

 

Wenn du einen Anwalt beauftragst, wird dieser für ein Aufforderungsschreiben gleich dem Schuldner seine Kostennote mit dran hängen.

Hat der Schuldner keine habe, gehst du leer aus und zahlst auch noch deinen Anwalt.

EInen Mahnbescheid kannst du selbst erlassen, die Verauslagung der Gerichtskosten dafür trägst vorerst auch du.

 

 

Hallo @lindyderdritte 

 

entscheiden musst allein Du, aber ich persönlich würde eher denken, dass es sich nicht lohnt. Denn wenn man sich überlegt, dass man a) erst einmal selbst Geld drauf legen muss, ohne zu wissen, ob man Recht bekommt oder ob es bei dem Käufer überhaupt etwas zu holen gibt, b) man neben dem Geld auch noch Zeit und Nerven investieren muss und sich dann vermutlich noch eine Zeit lang damit befassen muss und letztendlich c) man natürlich den Artikel jetzt nicht noch mal verkaufen kann, sondern abwarten muss, wie die Klage verläuft.

 

Wenn man diese drei Dinge abwägt, denke ich persönlich, man sollte sich kurz ärgern, einmal schütteln und die Sache abhaken und sich Neuem zuwenden - auch wenn ich zugeben muss, dass man vermutlich zum Winter hin solche eine Regentonne etwas schwieriger absetzen kann....


@lindyderdritte  schrieb:

Hallo,

 

macht es Sinn wenn man für 50,00 € einen Käufer verklagt um auf die Einhaltung des Kaufvertrages besteht und wer bezahlt die Kosten für Anwalt usw.?

 

Danke

 

 


Das musst du selber entscheiden @lindyderdritte 


ein freundliches Hallo....

So gehe ich vor...

Melden Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels
spätestens 32 Tage nach Angebotsende.
Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen.
Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine
andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen.

Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen,
um die Verkaufsprovision zu erhalten.
Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY
- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -

und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!

Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben

Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen.
Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision.
In diesem Fall wird im Mitgliedskonto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.
Ein einmal geschlossener Fall kann nicht wieder geöffnet werden.

und auf die Sperrliste setzen: https://pages.ebay.de/services/buyandsell/biddermanagement.html

Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,

– wenn bis zum XX.xx.20XX, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.

denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder