15-04-2021 19:45
Hallo @janko2501 ,
auf Zuruf brauchst du nicht zu erstatten. Du darfst erst die Ware begutachten und testen, ob sie wirklich defekt ist.
Also: Du zahlst dem K den Rückversand und wenn du kontrolliert hast,
- entweder (Artikel kaputt) volle Rückerstattung Kaufpreis und Hinversand
- oder (Artikel heil) freundliche Info an den K, dass du ihm den funktionierenden Artikel nach Zahlung erneuter Versandkosten und Übernahme der Rückversandkosten gerne wieder zuschickst. 😉
@janko2501 schrieb:
Hallo. Ich habe einen Brutautomat verkauft. Nun behauptet der Käufer, dass das Gerät nicht funktioniert. Muss ich das Geld zurück erstatten?
Tagchen @janko2501
Plaudert doch erst einmal darüber, wo das Problem liegt. Vielleicht ist es nur ein Bedienfehler.
Sollte der Artikel nicht so funktionieren, wie du ihn beschrieben hast, kann der K natürlich eine Erstattung gegen Rücksendung verlangen.
Aber in welcher Reihenfolge ihr zurückabwickelt, könnt ihr aushandeln, wie ihr wollt.
Du hattest übrigens ganz vergessen, einen Hinweis auf Ausschluss der Gewährleistung im Angebot zu hinterlassen.