@1172norbertw schrieb:
...ich muss dann 4 Tage warten, und den Artikel wieder neu einstellen. Das ganze Prozedere beginnt von vorne. Eventuell wird der Artikel dann auch noch zu einem niedrigeren Preis verkauft, ich mache also Verlust. Hier sollte ebay die Wartefrist von 4 auf 2 Tage verkürzen.
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Du kannst den Artikel sogar erst am 01.01.2029 erneut einstellen, dann erst sind Kaufverträge aus 2025 rechtlich verjährt, daran ändert auch der technische Kaufabbruch bei eBay nichts
wenn Du den Artikel früher erneut wo auch immer anbieten möchtest, muss dem Käufer eine angemessene! klar datierte Frist für die Zahlung gesetzt und dann der Kaufvertrag bei Nichterfüllung aufgelöst werden