29-08-2020 11:16
Ware wurde verkauft, Käufer wünscht Überweisung statt Paypal (wurde per neuer RE eingerichtet) .. das war dann der letzte Kontakt und ich habe nach einer weiteren Woche
eine Fall eröffnet sowie umgehend die Provision zurück erhalten.
.. da es gemäß Ebay-Vorgaben keinen Kaufabruch wegen : " Nichtzahlung " gibt, stellt sich mir die Frage ob ich den Artikel neu einstellen kann , weil der Kauf immer noch in Ebay aktuell aufgelistet ist .. wie ist nun die Lösung dieser Angelegenheit ?
@aundh_7 schrieb:Ware wurde verkauft, Käufer wünscht Überweisung statt Paypal (wurde per neuer RE eingerichtet) .. das war dann der letzte Kontakt und ich habe nach einer weiteren Woche
eine Fall eröffnet sowie umgehend die Provision zurück erhalten.
.. da es gemäß Ebay-Vorgaben keinen Kaufabruch wegen : " Nichtzahlung " gibt, stellt sich mir die Frage ob ich den Artikel neu einstellen kann , weil der Kauf immer noch in Ebay aktuell aufgelistet ist .. wie ist nun die Lösung dieser Angelegenheit ?
Hmh... umgehend die Provisions? Bei einem Kaufabbruch dauert das mindestens 10 Tage, bei einem Nichtzahlerfall mindestens 4x24 Stunden.
Es gibt nur entweder Abbruch oder aber Nichtzahlerfall.
Du musst dem Käufer gegenüber den Kaufvertrag für nichtig erklären und zwar mit einer letzten Zahlungsfrist die im Fall des Verstreichens dann dazu führt, dass er keinen Anspruch mehr auf den Artikel hat wenn er nicht zahlt.
Sieht ungefähr so aus:
Muster zur Kaufvertragsauflösung
Sehr geehrte(r) Frau/Herr........
ich darf Sie letztmalig auffordern den von Ihnen bei mir ersteigerten Artikel (Nummer einsetzen) +Bezeichnung mit Kaufdatum: (einsetzen) bis zum ........- Geldeingang auf meinem Konto - zu zahlen.
Nach fruchtlosem Fristablauf wird der geschlossene Kaufvertrag gegenstandslos aufgrund ihrer Nichtzahlung, sie haben dann keinen Anspruch mehr auf diesen Artikel !
nach Fristablauf und Nichtzahler darfst du den Artikel dann erneut zum Verkauf anbieten.
Hallo @aundh_7
Probleme mit Käufern wegen nicht bezahlter Artikel klären
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Du kannst den Fall nach frühestens 4 Tagen längstens 36 Tage ab Verkauf schließen, dann wird der Käufer verwarnt.
Und du bekommst deine Gebühren zurück.
Hier kannst du ihn sperren:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
Der Kaufvertrag muss zudem fristgerecht und schriftlich vom Verkäufer gegenüber dem Käufer für nichtig erklärt werden.Erst nach Ablauf der Zahlungsfrist darf der Artikel wieder eingestellt werden.