Käuferschutz, Definition sehr verwirrend bzw, nicht eindeutig.

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26-11-2020 08:47
In meiner Artikelbeschreibung steht, dass keine Rücknahme erfolgt. Nun habe ich Zaubertricks verkauft und der Käufer will mir diese zurücksenden, da die Anleitungen dazu fehlen. (häh, welche Anleitungen, habe keine Ahnung davon). Wird Ebay die Zahlung an den Käufer zurückerstatten und mein Konto damit belasten? Trotzdem das mit Überweisung bezahlt wurde? Wenn dem so ist, dann bin ich weg bei Ebay. Was für Regelungen gibt es da?
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@Anonymous schrieb:In meiner Artikelbeschreibung steht, dass keine Rücknahme erfolgt. Nun habe ich Zaubertricks verkauft und der Käufer will mir diese zurücksenden, da die Anleitungen dazu fehlen. (häh, welche Anleitungen, habe keine Ahnung davon). Wird Ebay die Zahlung an den Käufer zurückerstatten und mein Konto damit belasten? Trotzdem das mit Überweisung bezahlt wurde? Wenn dem so ist, dann bin ich weg bei Ebay. Was für Regelungen gibt es da?
Dein Käufer hat keinen Käuferschutz und ebay darf dem Käufer das Geld nicht zurückerstatten - zumindest dürfen sie das Geld nicht von Deinem Bankkonto einziehen, wenn sie was zurückerstatten.
Ebay hat das zuweilen aber wohl tatsächlich schon versucht, also trotz fehlendem Käuferschutz dem Käufer das Geld erstattet, das dann dem Verkäufer einfach auf die Rechnung gesetzt und mit der nächsten Gebührenrechnung abgebucht. Den Usern haben wir dann geraten, der Lastschrift in der Höhe zu widersprechen und sich an ebay zu wenden, weil keine Befugnis zur Abbuchung von Käuferschutzbeträgen erteilt wurde und schon gar nicht für solche, die ausgezahlt werden, obwohl der Käufer gar keinen Käuferschutz hat. Einige haben rückgemeldet, dass Ebay den Betrag wieder gutgeschrieben hat.
In letzter Zeit sind hier aber keine Privat-Verkäufer mehr mit diesem Problem im Forum aufgetaucht.
Ebay dürfte also den Fall einfach schließen, ohne dass der Käufer irgendwas bekommt. Aber behalte Dein Bankkonto und Deine Ebay-Rechnung im Auge, man weiß ja nie...

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@Anonymous
bei einer Überweisung, greift der Käuferschutz nicht
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Das ist kein Zauberkasten aus dem Spielzeugladen, wo eine Gebrauchsanleitung dazugehört und erwartbar gewesen wäre. Das sind offensichtlich Sachen von jemandem, der beruflich Zauberer war, bzw. zumindest als Zauberer (öffentlich) aufgetreten ist. Ziemlich sicher hat er die Tricks auch ohne Gebrauchsanleitung beherrscht.