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Kann Ebay VERKAUFSGEBÜHREN für NICHT BEZAHLTE ARTIKEL nach "EIGENEM ERMESSEN" NICHT gutschreiben?

heinoel
In den Startlöchern

Ich hatte mein Traum-E-Bike (extrem preiswert) ersteigert, musste aber leider feststellen, dass es sich bei dem Verkäufer um einen Betrüger handelt.darombs-T.jpg
Um andere Käufer zu warnen, habe ich ihn negativ bewertet - siehe: https://www.ebay.de/fdbk/feedback_profile/darombs
Daraufhin hat der E-Bike-Verkäufer meine gesamten Artikel (zunächst zwei Paar und später noch ein Paar - also insgesamt drei Paar Stiefel) gekauft und mich unmittelbar nach dem Kauf negativ bewertet. Die Rache-Bewertung wurde von Ebay entfernt, aber bezahlt hat er nicht(s). 
darombs-A.jpg
Unter diesen Umständen konnte ich den Kauf selbstverständlich nicht stornieren. Deshalb habe ich sofort (sprich nach vier Tagen) für die ersten zwei Käufe einen "Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels" eröffnet. Kurz darauf (also noch bevor ich für den dritten Artikel auch so einen Fall eröffnen konnte) habe ich von Ebay folgende E-Mail erhalten: 

MC098 Artikelkäufer verdächtig
Guten Tag heinoel,
wir mussten Gebote des Käufers darombs streichen, da dieser nicht bei eBay angemeldet ist:
184654381068 - Buffalo Plateau Stiefel - Größe 36 Leder schwarz - Langgschaft - echt Vintage
184654516427 - Liebeskind Berlin - braune Leder-Stiefeletten mit Scull / Schädel - Gr.38 / 38,5
184654590162 - Liebeskind Berlin - braune Leder-Stiefeletten mit Scull / Schädel - Gr.37 / 37,5

In solchen Situationen können wir nach eigenem Ermessen entscheiden, ob wir die Gebühren für entfernte Angebote gutschreiben.
- Mit Ausnahme der Verkaufsprovision und der Zahlungsabwicklungsgebühren haben wir alle Gebühren für Ihr(e) Angebot(e) gutgeschrieben.
... 
darombs-E.jpg
=> Anschließend waren die zwei geöffneten Fälle (von Ebay!) geschlossen und es war nicht mehr möglich, für das dritte Paar Stiefel auch einen Fall (wegen eines nicht bezahlten Artikels) zu eröffnen - und die Verkaufsprovisionen (mit Umsatzsteuer 16,20 EUR) wurden tatsächlich NICHT gutgeschrieben!    

Wo steht, dass Ebay das Recht hat, Verkaufsgebühren für nachweislich* NICHT BEZAHLTE ARTIKEL nach eigenem Ermessen(!) NICHT gutzuschreiben? 
(*Dass die Artikel NICHT BEZAHLT wurden, kann ich selbstverständlich beweisen!) 
Vielen Dank,
heinoel

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