28-03-2021 22:20
Tagchen @ninofilani_6
Wenn das Paket von außen keine Beschädigungen aufgewiesen hat, wird der Versanddienstleister nicht unbegründet davon ausgehen, dass ein Verpackungsfehler vorliegt, den der Versender zu verantworten hat.
Läge ein Transportschaden vor, der offensichtlich war, sollte man das bei Annahme (wenn man diese nicht gleich ablehnt) dokumentieren lassen. Nutznießer einer Versicherung ist aber der Versender.
Private VK können anders agieren als gewerbliche Verkäufer.
Auch die Zahlweise ist nicht unwesentlich.