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Kaputter artikel

Ich habe einen Artikel gekauft und kaputt erhalten und nun will der Verkäufer das an das versandunternehmen angeben...ist das korrekt?
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Anonymous
Nicht anwendbar

Tagchen @ninofilani_6 

 

Wenn das Paket von außen keine Beschädigungen aufgewiesen hat, wird der Versanddienstleister nicht unbegründet davon ausgehen, dass ein Verpackungsfehler vorliegt, den der Versender zu verantworten hat.

Läge ein Transportschaden vor, der offensichtlich war, sollte man das bei Annahme (wenn man diese nicht gleich ablehnt) dokumentieren lassen. Nutznießer einer Versicherung ist aber der Versender.

 

Private VK können anders agieren als gewerbliche Verkäufer.

Auch die Zahlweise ist nicht unwesentlich.

 

 

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