25-03-2021 09:42
Ein Käufer hat mir für einen meiner Artikel einen Preisvorschlag geschickt, welchen ich akzeptiert habe.
Der Käufer hat mir dann nach 2 Tagen eine Nachricht geschickt in der er mitteilt, dass er den Artikel doch nicht haben möchte.
Die Ebay Gebühren wurden mir natürlich belastet.
Grundsätzlich bin ich bereit den Kauf abzubrechen um Ärger zu vermeiden.
Meine Frage ist nun: Wie bekomme ich die Ebay-Gebühren zurück? Was ist die richtige und Ebay konforme Vorgehensweise?
Für Hinweise und Infos wäre ich sehr dankbar. Danke
Da würde ich einen Kaufabbruch einleiten und fertig.
Ps... zuviel Neuware als privater VK könnte dir irgendwann Ärger bereiten wenn du Abmahnern in den Weg läufst.
Hallo @attaiii
nichts abbrechen, sondern wie folgt melden,
damit ebay davon Kenntniss erlangt.
Probleme mit Käufern wegen nicht bezahlter Artikel klären
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Du kannst den Fall nach frühestens 4 Tagen längstens 36 Tage ab Verkauf schließen, dann wird der Käufer verwarnt.
Und du bekommst deine Gebühren zurück.
Hier kannst du ihn sperren:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.
ein freundliches Hallo....
@attaiii
So gehe ich vor...
Melden Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels
spätestens 32 Tage nach Angebotsende.
Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen.
Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine
andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen.
Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen,
um die Verkaufsprovision zu erhalten.
Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY
- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -
und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!
Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben
Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen.
Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision.
In diesem Fall wird im Mitgliedskonto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.
Ein einmal geschlossener Fall kann nicht wieder geöffnet werden.
und auf die Sperrliste setzen: https://pages.ebay.de/services/buyandsell/biddermanagement.html
Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,
– wenn bis zum XX.xx.20XX, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.
denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!