06-12-2020 10:23
Hallo, ich habe eine Frage: Ich versende eigentlich nur innerhalb Deutschlands. Jetzt hat ein Bieter aus der Schweiz etwas ersteigert. Die Ware hat er noch NICHT bezahlt. Ich habe ihn angeschrieben und mitgeteilt, dass ich den Verkauf gerne abbrechen möchte, da ich nur in Deutschland versende und mich nicht mit den Zollbestimmungen auseinandersetzen will. Leider reagiert er nicht auf meine Nachricht. Jetzt habe ich den Verkauf offiziell abgebrochen und "ich kann den Artikel nicht wie vereinbart liefern" als Grund ausgewählt, in Ermangelung eines passenderes Grundes. Bin aber nicht sicher, ob das die richtige Vorgehensweise war. Der Käufer hat ja noch nicht bezahlt und ich habe somit nichts zurückzuerstatten.
Hätte es noch eine andere Möglichkeit gegeben? Wenn ja, welche? Danke für eure Hilfe.
VG
bialang-1
Hallo @Anonymous
Das war keine gute Idee.
Jetzt hast du einen Mangeleintrag wenn du nicht liefern kannst.
Da hättest du besser einen nicht bezahlten Artikel gemeldet.
Für die Zukunft >
Lieferorte ausschließen
Hallo,
du hättest als Grund "Käufer hat seinen Sitz in einem Land wo ich ausgeschlossen habe" (oder so ähnlich) wählen müssen.
Jetzt könnte dies passieren:
Vermeiden Sie, wenn möglich das Abbrechen von Transaktionen aufgrund eines nicht lieferbaren Artikels. Ist ein Artikel nicht lieferbar, wird es als Transaktionsmangel gewertet und kann sich negativ auf Ihren Servicestatus auswirken. Der Käufer hat trotz des Kaufabbruchs die Möglichkeit eine negative oder neutrale Bewertung abzugeben.