Kauf vom potentiellem Käufer abgebrochen, jetzt ist der Artikel trotzdem nicht mehr im Angebot
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02-06-2021 14:11
Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich wollte zum ersten mal in meinem Leben etwas über eBay verkaufen. Ich habe das Angepot erstellt, alles prima, und heute morgen kam eine Mail, dass jemand den Artikel gekauft hat, aber dann 2 Minuten später eine weitere Mail darüber, dass er den Kauf abgebrochen hatte. Ich soll das akzeptieren oder ablehnen. Natürlich habe ich auf Akzeptieren geklickt. Aber dann hieß es, ich hätte den Verkauf abgebrochen, was ich natürlich nicht gemacht habe. Der Artikel ist verschwunden, es scheint so, als hätte ich ihn verkauft. Ich möchte, dass er wieder im Angebot steht. Was mache ich falsch, wie kann ich es erreichen? Für Eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus.
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Tagchen @gabriegyeman_0
Es geht offensichtlich um diesen Artikel:
https://www.ebay.de/sch/gabriegyeman_0/m.html?_nkw=&_armrs=1&_from=&_ipg=&LH_Complete=1&rt=nc
Er wurde verkauft. Er ist entsprechend gelistet und auf der Seite auch mit einem Preis in grüner Farbe zu sehen.
Außerdem sieht man noch dies:
https://www.ebay.de/bfl/viewbids/313544807253?item=313544807253&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565
Wir erfahren hier, dass jemand mit 180 Bewertungen geboten hatte, nur um am Folgetag das Gebot wieder zurückzunehmen. Unberechtigt - meine ich. Es gab kein korrigiertes Gebot und du hattest an der Artikelbeschreibung nichts geändert.
Dann hattest du einen Käufer mit 13 BW, der offenbar den Kauf abbrechen wollte, was EBay vor allem innerhalb der ersten Stunde nach dem Kauf gern ermöglicht.
Die Nachrichten zu diesem Abbruch speicherst du dir irgendwo dauerhaft ab. EBay löscht im Postfach rum... nach sechs Monaten.
Wenn der Abbruch durch ist (abgeschlossen), kannst du selbst wieder einstellen.
Sonderkonditionen die einmalig waren, gibt es aber dann nicht erneut.
Falls das überhaupt der Fall war.
Ich hoffe, du hattest die Uhr mit eigenen Bildern eingestellt. Eine Rechnung oder ein Beleg über die Echtheit kann helfen.
Auch solltest du unbedingt einen verständlichen Gewährleistungsausschluss einfügen.
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