02-04-2021 10:33
Hallo,
Ich habe meinen Artikel Nr. 254918347131 Lounge-Set zum Verkauf eingestellt. Die beiden Käufer waren erst bereit zu kaufen, haben dann aber ohne Angaben von Gründen den Kauf eingestellt. Ich habe selbst noch zusätzlich den Kauf vorsichtshalber abgebrochen. Der Artikel steht nun wieder zum Verkauf bereit.
Unter "Angebotsangaben" steht jedoch noch der Nutzernahme des Käufers. Wie kann ich diesen löschen?
Wenn nicht, kann ich trotzdem meinen Artikel wiederum verkaufen?
Ich bitte um eine zeitnahe Antwort. Vielen Dank.
MfG
@dietwalrumme-0 schrieb:Hallo,
Ich habe meinen Artikel Nr. 254918347131 Lounge-Set zum Verkauf eingestellt. Die beiden Käufer waren erst bereit zu kaufen, haben dann aber ohne Angaben von Gründen den Kauf eingestellt. Ich habe selbst noch zusätzlich den Kauf vorsichtshalber abgebrochen. Der Artikel steht nun wieder zum Verkauf bereit.
Unter "Angebotsangaben" steht jedoch noch der Nutzernahme des Käufers. Wie kann ich diesen löschen?
Wenn nicht, kann ich trotzdem meinen Artikel wiederum verkaufen?
Ich bitte um eine zeitnahe Antwort. Vielen Dank.
MfG
Hast du wirklich 4 (vier) 4-teilige Lounge-Sets - also 16 Möbelstücke (4 Tische + 8 Stühle + 4 Bänke)?
Wenn nicht, dann solltest Du schleunigst Dein Angebot überarbeiten. Derzeit bietest Du nämlich genau das an: 4 vollständige (4-teilige) Lounge-Sets. Und zwei davon hast du schon verkauft. Vermutlich sind die Käufer deswegen vom Kauf zurückgetreten, weil Dein Angebot nicht "stimmig" ist.
Wenn du das ganze Set zusammen verkaufen willst, dann darfst Du bei der Stückzahl nur "1" eingeben, nicht "4". Ansonsten kann es Dir passieren, dass der nächste Käufer 4 Sets kauft und von Dir genau das verlangt: 4 Tische, 8 Sessel und 4 Bänke. Dann hättest du ein viel größeres Problem als einen Käufer, der es sich anders überlegt hat.
ein freundliches Hallo....
@dietwalrumme-0
Ich mache keinen Kaufabbruch!
So gehe ich vor...
Melden Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels
spätestens 32 Tage nach Angebotsende.
Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen.
Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine
andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen.
Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen,
um die Verkaufsprovision zu erhalten.
Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY
- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -
und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!
Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben
Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen.
Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision.
In diesem Fall wird im Mitgliedskonto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.
Ein einmal geschlossener Fall kann nicht wieder geöffnet werden.
und auf die Sperrliste setzen: https://pages.ebay.de/services/buyandsell/biddermanagement.html
Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,
– wenn bis zum XX.xx.20XX, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.
denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!