13-01-2021 12:14
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich fage ob ich ab wann mit meinem Ebaykonto wiederverkaufen darf,
ich habe am 30.12.20 die Bescheinigung über Erfassung als Steuerpflichtiger § 22f Abs.1 satz 2 heruntergeladen aber habe ich keine Nachricht von ebay bekommen ob richtig ist oder was .
Mit freundlichen Grüßen
Warasta
foto-dw
@foto.dw schrieb:Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich fage ob ich ab wann mit meinem Ebaykonto wiederverkaufen darf,
ich habe am 30.12.20 die Bescheinigung über Erfassung als Steuerpflichtiger § 22f Abs.1 satz 2 heruntergeladen aber habe ich keine Nachricht von ebay bekommen ob richtig ist oder was .
Mit freundlichen Grüßen
Warasta
foto-dw
Und vergesse Vor- und Nachnamen im Imressum nicht, Name des Unternehmens: reicht nicht!
MWSt. Angabe beim Preis oder Hinweis auf Kleinunternehmer- Regelung fehlt auch!
Heruntergeladen soll heißen?
https://verkaeuferportal.ebay.de/verkaufen-bei-ebay/umsatzsteuer/#bescheinigung
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Bearbeitungszeit seitens eBay bereits bis zu zwei Wochen beträgt.
Jetzt solltest du erstmal deine Hausaufgaben machen, WAS ein gewerblicher Verkäufer alles an rechtlichen Informationen auf seiner Seite anzugeben hat!
Du hast keinerlei gewerbliche Angaben bereitgestellt bei deinen schon verkauften Artikeln.
Es fehlt alles.
Vollständiges Impressum
AGB
Datenschutz
Link zur Streitplattform
Widerrufsrecht
Widerrufsformular
Die Bescheinigung ersetzt keine gewerblichen Angaben, die in Deutschland gesetzlich vorgechrieben sind!