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Löschung einer nicht falschen negativ Bewertung des Verkäufer

 

 

Negativ Bewertung – sind solche oder ähnliche Fälle bei anderen Verkäufern/in auch schon aufgetreten?

 

Der Käufer gibt eine negative Bewertung ab, obwohl er den Verkäufer vorher schriftlich Beleidigt (bekommt ja keiner mit), den Kaufpreis und die Portogebühren, beide Parteien sind sich einig, dass Ebay entscheiden soll , zu seiner Zufriedenheit vor der Bewertung zurück erhalten hat

 

Eine Löschung der negativ Bewertung von Seiten des Verkäufers kann nicht veranlasst werden, da der Käufer gemäß den Richtlinien von Ebay eine negative Bewertung abgeben kann, wenn diese richtig formuliert ist.

 

Der Verkäufer soll dieses so Akzeptieren. Der Verkäufer ist in vieler Hinsicht von dem wohlwollen des Käufers anhängig. Wo bitte bleibt da die Gerechtigkeit, dass auch der Verkäufer sich, wenn es berechtigt ist, wehren kann.

 

Es sollte doch einmal überlegt werden, ob dieses System gerecht geändert werden kann, damit der Verkäufer nicht schon in seinen Mitteilungen darum Bitten m u s s, vor Abgabe der Bewertung, (wenn der Käufer gegenüber dem Verkäufer schon nicht mehr wohlwollend eingestellt ist), mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten, damit die Angelegenheit geregelt werden kann.

 

Fällt die Entscheidung nicht zu Gunsten des Käufers aus, so wird dieses mit einer negativen Bewertung quittiert und der Verkäufer steht dumm da 😞

 

Der Käufer hat die Macht in der Hand, dem Verkäufer mit einer negativen Bewertung zu schaden, da er sich seiner Sache sicher sein kann, dass er als Käufer dadurch kaum bzw. keinen Nachteil hat.

 

Der Verkäufer kann und darf nicht negativ Bewerten, damit sind dem Käufer alle Türen für seine Machenschaften geöffnet und er kann alle Schlupfwinkel für sich, mit der richtigen Formulierung, nutzen.

 

 

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Guten Morgen!

 

@cezilie   Zuerst habe ich eine Frage: warum bietest du als privater Verkäufer Paypal an? Da haben die K 180 Tage Zeit, dir Ärger zu machen. Nur das Geld, das du per Überweisung bekommst, ist dir sicher. 

 

Und nun zu deinem Spezi: wie hat er bezahlt? Falls es mit Paypal war und du als WS verschickt hast, dann wäre das sehr schlecht.

 

Aber andererseits, wenn du alles erstattet hast, unhöflichen Schriftverkehr hast, dann würde ich versuchen, die Bewertung loszuwerden. Ich würde den Nachweis über die Erstattung und den Schriftverkehr an ebay weiterleiten und deine Bitte formulieren.

 

https://contact.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ContactUs&wftype=2004&rcode=GS%25N96003&subject=Impressum%2...

 

Und das mit der negativen Bewertung für K , das das nicht mehr geht, ist schon seit 2008 so, denn es gab zuviele Rachebewertungen. 

 

Angenommen, du hast mal einen Nichtzahlerfall, dann ziehst du das auch durch, denn dann bekommt so ein"Käufer" am Ende einen Eintrag ins Konto. Und das hat dann ab 2 Einträgen auch Konsequenzen.  Aber das ist ein anderes, komplexes Thema.  

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