Der Käufer behauptet, "lebensgefährlichen Schrott" erhalten zu haben. EBay hat den vereinbarten Kaufpreis von 40€ halbiert und 20€ überwiesen und dem Käufer 20€ gutgeschrieben. Der Käufer hat zudem noch eine negative Bewertung gegeben. EBay hat den Fall geschlossen.
Folgender Artikel wurde angeboten und verkauft:

Voll funktionsfähig ohne größere Gebrauchsspuren. Verkaufspreis: 40 €
Der Verkauf erfolgte am 17.10.2025.
- Das Gerät Yamaha A-500 wurde in einem völlig neuen Pappkarton der Fa. Nissel verpackt und mit Folie umwickelt.

- Dieser Karton nochmals in einen anderen normalen Pappkarton. Die Leerräume wurden mit Packpapier und Kunststofffolie mit Noppen ausgefüllt.

- Das Paket wurde am 20.10.2025 um 10:07 Uhr HERMES zum Versand übergeben.
- Der Käufer hat sich am 22.10.2025 per E-Mail gemeldet und mit folgendem Text eine Rückgabe angefragt:
„Warum haben wir so einen lebensgefährlichen Schrott bekommen, der auch noch schlecht verpackt gewesen ist? Fuß gebrochen. Innen fliegen Teile rum. Lüfter gebrochen usw. Auch ist das Netzkabel lebensgefährlich angeflickt! Bitte zahlen Sie 15 € zurück, dann nehmen wir es für Ersatzteile oder senden Sie einen Rückschein für DHL zu.“ Folgende Fotos wurden als Beweis hinzugefügt:


Diese Fotos sollten das Eingangsergebnis dokumentieren. - Ich habe von eBay am 22.10.2025 die folgende Nachricht zur Kenntnis erhalten:
„Ihre Auszahlungen (Kaufpreis des Käufers) werden einbehalten, bis diese Anfrage geklärt ist.“ Und weiter
„Wir hatten Sie bereits zu einer Rückgabeanfrage kontaktiert, die vom Käufer für eine Bestellung vom 17.10.2025 gemeldet wurde. Bis die Anfrage geklärt ist, wird der Betrag für diese Transaktion von Ihren kommenden Auszahlungen einbehalten.“- Am 22.20.2025 habe ich folgende weitere Nachricht von eBay erhalten:
„You’ve got a new request. Please respond by Okt 27“
„Sie haben von einem Käufer eine Rückgabeanfrage erhalten und jetzt mehrere Möglichkeiten, darauf zu reagieren.“ Darauf folgt eine genaue Beschreibung der verschiedenen Möglichkeiten.“
Ich habe darauf wie folgt mehrfach geantwortet - Ich habe die Nachricht des Käufers am 24.10.2025 zur Kenntnis genommen, zunächst einen Transportschaden vermutet und wie folgt geantwortet:
„Ich verwahre mich vehement dagegen, einen lebensgefährlichen Schrott geliefert zu haben. Ich habe das Gerät zunächst in einen passenden festen Karton gepackt und diesen Karton in einen größeren Karton gelegt und mit Packpapier und Kunststofffolie umgeben.“ - Ich habe dann am 24.10.2025 noch zusätzlich schriftlich per E-Mail gebeten:
„In diesem Fall kann es sich nur um einen Transportschaden handeln. Ich bitte Sie um ein genaues Foto über den Zustand, in dem Sie das Paket erhalten haben.“ - Ich habe dann dazu noch am 24.10.2024 vom Käufer die Nachricht per E-Mail erhalten:
„Lesen Sie lieber mal die Verpackungsrichtlinien des Versandunternehmens!“ - Am 25.10.2025 habe ich dann dem Käufer per E-Mail nochmals folgendes gemeldet:
Erstens habe ich nochmals die genaue Verpackung des Artikels beschrieben und dann auf folgendes hingewiesen:
„In der Zwischenzeit habe ich mehrfach Ihr Foto angesehen und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich dabei nicht um meinen Verstärker handeln kann. Ich habe den Eindruck bekommen, dass Sie selbst ein Geschäft machen wollen. Sehen Sie sich bitte die Vergleichsfotos an.“
Der Vergleich der beiden Fotos zeigt sehr deutlich, dass es sich um unterschiedliche Geräte handelt. Das erste Foto zeigt das Gerät genau in dem Zustand an, wie es an den Käufer verschickt wurde. Es wurde vor dem Versand aufgenommen und zeigt auch noch die Seriennummer des Herstellers. Das zweite Foto wurde von dem Käufer zur Dokumentation des gelieferten „Schrotts“ aufgenommen. Wie man sehr deutlich sehen kann, handelt es sich um einen völlig anderen Gerätetyp.

Foto Nr. 1

Foto Nr. 2 Wie man sehr einfach sehen kann,
kann es sich nicht um das gelieferte
Gerät handeln.
Foto Nr. 3 Auch hier kann man sehr leicht
erkennen, dass es sich um einen
völlig anderen Gerätetyp handelt.

- Am 28.10.2025 hat der Käufer schriftlich fälschlicherweise behauptet, dass ich als Verkäufer nicht reagiert habe. Umgekehrt hat der Käufer nicht reagiert.
- Der Käufer behauptet, das Gerät, (den „Schrott“) selbst repariert zu haben und das hätte 20 € gekostet, die er gerne erstattet haben wollte. Er hat eBay gebeten, zu helfen.
- eBay hat dann am 29.10.2025 eine Rückerstattung an den Käufer in Höhe von 20 € veranlasst mit dem Hinweis, dass „der Fehler nicht bei Ihnen“ (Verkäufer oder Käufer) lag und der Fall bei der Bewertung des Servicestatus nicht berücksichtigt wird.
- Der Käufer hat nun schließlich völlig unzutreffend eine negative Bewertung abgegeben
„leider haben wir einen Haufen Schrott bekommen der auch noch schlecht verpackt war.“ - Am 25.10.2025 habe ich dann dem Käufer per E-Mail nochmals folgendes gemeldet:
Erstens habe ich nochmals die genaue Verpackung des Artikels beschrieben und dann auf folgendes hingewiesen:
„In der Zwischenzeit habe ich mehrfach Ihr Foto angesehen und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich dabei nicht um meinen Verstärker handeln kann. Ich habe den Eindruck bekommen, dass Sie selbst ein Geschäft machen wollen. Sehen Sie sich bitte die Vergleichsfotos an.“
Der Vergleich der beiden Fotos zeigt sehr deutlich, dass es sich um unterschiedliche Geräte handelt. Das erste Foto zeigt das Gerät genau in dem Zustand an, wie es an den Käufer verschickt wurde. Es wurde vor dem Versand aufgenommen und zeigt auch noch die Seriennummer des Herstellers. Das zweite Foto wurde von dem Käufer zur Dokumentation des gelieferten „Schrotts“ aufgenommen. Wie man sehr deutlich sehen kann, handelt es sich um einen völlig anderen Gerätetyp.

Foto Nr. 1

Foto Nr. 2 Wie man sehr einfach sehen kann,
kann es sich nicht um das gelieferte
Gerät handeln.
Foto Nr. 3 Auch hier kann man sehr leicht
erkennen, dass es sich um einen
völlig anderen Gerätetyp handelt.

- Am 28.10.2025 hat der Käufer schriftlich fälschlicherweise behauptet, dass ich als Verkäufer nicht reagiert habe. Umgekehrt hat der Käufer nicht reagiert.
- Der Käufer behauptet, das Gerät, (den „Schrott“) selbst repariert zu haben und das hätte 20 € gekostet, die er gerne erstattet haben wollte. Er hat eBay gebeten, zu helfen.
- eBay hat dann am 29.10.2025 eine Rückerstattung an den Käufer in Höhe von 20 € veranlasst mit dem Hinweis, dass „der Fehler nicht bei Ihnen“ (Verkäufer oder Käufer) lag und der Fall bei der Bewertung des Servicestatus nicht berücksichtigt wird.
- Der Käufer hat nun schließlich völlig unzutreffend eine negative Bewertung abgegeben
„leider haben wir einen Haufen Schrott bekommen der auch noch schlecht verpackt war.“