05-06-2021 20:41
Hallo!
@hhbeck07 Nach deiner Überschrift hat der Zusteller was beschädigt und da würde ich davon ausgehen, daß natürlich der Zusteller was in Gang setzt. Könnte mir vorstellen, daß Zusteller über ihrem Arbeitgeber versichert sind, falls ihnen mal was kaputtgeht. Ansonsten sieht man es so:
Schäden am Paket bzw. Inhalt müssen gemäß § 438 HGB innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung gemeldet werden. ... Schäden am Paket, die äußerlich erkennbar sind, müssen sofort beim Zusteller reklamiert werden. ► Der Versandkarton darf nicht den Anschein erwecken, dass der Inhalt wertvoll ist.
Und das kann ja nur der Empfänger, der das Paket bekommen hat.
Wie sieht der Käufer die Sache? Sollst du dich aus der Ferne um alles kümmern oder wie?