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Wenn ich nicht bezahle. Ich habe ihn mehrmals gefragt

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@biasch_8793  schrieb:
Wenn ich nicht bezahle. Ich habe ihn mehrmals gefragt

Auch wenn du nicht bezahlst, hast Du einen Kaufvertrag. Der Verkäufer kann die Zahlung sogar einklagen. Durch Nichtzahlen löst sich ein Kaufvertrag nämlich nicht in Luft auf. Ein Privat-Verkäufer muss Deinem Wunsch nach einem Kaufabbruch nicht nachkommen. Auch nicht, wenn du mehrmals fragst.

 

Bei einem gewerblichen Verkäufer steht in der Artikelbeschreibung, wie du widerrufen kannst.

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