abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Mahnung trotz Verkeuferschutz

Sehr geehrtes eBay-Team,

ich möchte ein Problem im Zusammenhang mit der Rückerstattung einer Bestellung klären. Es geht um den Kauf einer Lichtmaschine von dem Verkäufer APT Autoteile.

Die Lieferung erfolgte über DPD. Das Paket wurde laut Sendungsverfolgung zugestellt, jedoch ohne meine Unterschrift. Der Zusteller hat offenbar meine Unterschrift gefälscht, denn ich war zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause. Außerdem habe ich keinen Ablageort angegeben. Bei meiner Rückkehr war kein Paket auffindbar.

Ich habe den Vorfall dem Verkäufer gemeldet und bestätigt, dass ich das Paket nicht erhalten habe. Da ich keine Rückmeldung vom Verkäufer erhalten habe, habe ich den Fall über eBay geöffnet (Fallnummer: 5363940741).

Ein eBay-Mitarbeiter namens Mustaphie Fuchs hat daraufhin zu meinen Gunsten entschieden, und mir wurde der Betrag zurückerstattet.

Nun habe ich einige Tage später eine Mahnung vom Verkäufer erhalten, in der ich zur Rückzahlung des erstatteten Betrags aufgefordert werde. Ich bin darüber sehr irritiert, da der Fall über eBay geklärt wurde und ich keine Ware erhalten habe.

Ich bitte Sie daher um eine offizielle Klärung:

  • Ist der Fall für eBay endgültig abgeschlossen?

  • Muss ich auf die Forderung des Verkäufers reagieren?

  • Wie sollte ich mich jetzt weiter verhalten?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Nachricht 3 von 3
Neueste Antwort
2 ANTWORTEN 2

Mahnung trotz Verkeuferschutz


@petetone-2  schrieb:

 

Ich bitte Sie daher um eine offizielle Klärung:

  • Ist der Fall für eBay endgültig abgeschlossen?

  • Muss ich auf die Forderung des Verkäufers reagieren?

  • Wie sollte ich mich jetzt weiter verhalten?


Hallo @petetone-2 ,

wir dürfen hier zwar keine Rechtsberatung geben, aber dennoch ein paar Hinweise.

 

Zu allererst: Der Käufer-/Verkäuferschutz ist eine freiwillige Leistung durch ebay - eventuelle Rechtsansprüche laut BGB sind davon unberührt.

 

Es liest sich, dass der Verkäufer gewerblich ist, oder?

Dann muss er eine einwandfreie Zustellung auch belegen können um den Kaufpreis nochmals einzufordern.

 

Reagieren solltest Du zumindest in irgendeiner Art.

Fordere doch erst einmal ein Zustellbeleg mit Deiner Unterschrift an.

Falls es nicht Deine Unterschrift ist, dann ggf. Anzeige gegen DPD bei der Polizei stellen - aber vorher auch DPD kontaktieren.

Für weitere Schritte danach, würde ich eine Rechtsbratung nutzen, falls es sich mit diesen Mitteln nicht klären lässt.

 

Nachricht 1 von 3
Neueste Antwort

Mahnung trotz Verkeuferschutz

Für ebay ist die Sache erledigt aber der Verkäufer kann jederzeit ausserhalb ebay gegen dich vorgehen wenn er sich im Recht glaubt.

Und ja, du solltest schon reagieren und zur Not auch einen Anwalt befragen.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 2 von 3
Neueste Antwort