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Nach Zahlungsumstellung gilt eine 6-monatige Gewährleistung (auch) auf gebrauchte Artikel ???

Moin

Ich lese seit Tagen im Forum mit und stelle fest, das sich alle maßlos über die neue Zahlungsmodalitäten aufregen.... Ja - die find ich auch blöd...

Aber: ist es wirklich wahr, das ich als Verkäufer damit auch eine 6-monatige Gewährleistung auf meine gebrauchten Klamotten gebe?

Ich meine: Kann ein Käufer, falls das Teil nach 3 Monaten defekt ist ( Reißverschluss kaputt / Hose gerissen / Schuhsohle löst sich.....) den Kauf rückgängig machen ??? 

 

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Anonymous
Nicht anwendbar

Tagchen @hiho86 

 

EBay räumt "nur" 30 Tage Käuferschutz ein. Die 180 Tage gibt es bei Paypal.

Aber dort eigentlich nicht für "Gewährleistungsfälle".

 

 

Das hat halt alles zwei Seiten.
Beispiel: Ein Tupperteil gekauft bei einem VK, der schon lange verkauft und ein positives Profil hat.

Sehr guter gebrauchter Zustand. Voll funktionsfähig. Ist so ein Spezialteil wie ein "Brotmax". Eine "Membran" eingebaut.

Als das hier ankommt, rieselt etwas aus den Löchern des Deckels mit der Membran.

Membran da weg.

Bei Überweisung mach ich da nun ein dummes Gesicht, weil ich für die paar Euro keine dicke Hose machen werde. So war das in den vergangenen 21 Jahren.

Mit der neuen ZA könnte ich als Käufer jetzt einen Fall öffnen und der VK hätte ein Problem.

Das heißt: Der VK sollte aufhören, jeden alten Krempel schön zu schreiben und unzureichend zu verpacken.

 

Dann bleibt noch das Restrisiko an Käufer zu kommen, die unehrlich sind.

 

 

Danke schon mal für die ausführliche Antwort - einiges ist mir bereits klar geworden.....aber....

bitte noch mal für's komplette Verstehen:

Sobald ein Käufer (innerhalb des 30 tägigen Käuferschutzes) sagt "entspricht nicht der Beschreibung" und damit einen Fall öffnet

- werden mir allein für die Fallöffnung schon mal 19,04 € in Rechnung gestellt

- wird durch ebay der Kaufpreis (+Porto?) automatisch an den Käufer erstattet

- ich müsste mich darum kümmern das der Käufer den Artikel zurücksendet, d.h. das Rückporto übernehmen

- wenn ich Schadensbegrenzung betreibe indem ich auf Rückversand verzichte hat der Käufer den Artikel UND das Geld = günstiger einkaufen geht ja kaum....

Das ebay  NIE zugunsten der Verkäufer entscheidet hab ich mal vorausgesetzt.... 

 

Ich bin seit vielen Jahren dabei, habe bislang nur Überweisung akzeptiert und bin damit gut gefahren.

In all den Jahren hatte ich nur zweimal ein "Reklamations-Problem" - was sich durch Kommunikation mit dem Käufer und Rückerstattung eines Teilbetrags lösen ließ. Wäre dieser Lösungsweg bei der neuen KA überhaupt noch möglich?? 

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