03-10-2025 01:24
03-10-2025 11:00
Moin @playfootball ,
da Du keinerlei Angaben zum Artikel und zur genauen Versandart selbst genannt hast, kann man hier nur allgemein antworten und Dich auf den Ebay-Käuferschutz verweisen, dem Du mit dem Einstellen Deines Angebots zugestimmt hast.
Ansonsten kann ich der Antwort von @gebraucht-ist-gut nur zustimmen.
03-10-2025 03:01
Hallo @playfootball ,
das was Du dort anführst, sind keine AGB von ebay.
Das sind lediglich Hinweise, welche Rechte laut BGB zwischen Käufer und Verkäufer bestehen.
Das BGB kann man aber nicht direkt auf ebay anwenden, denn das BGB regelt die Rechte zwischen den Vertragsparteien, ebay ist hier nur die Vermittlerplattform - und das zu eigenen Bedingungen.
Diesen hast Du sowie der Käufer zugestimmt - das beinhaltet auch das akzeptieren von ebays Käufer- und Verkäuferschutz. Dies ist eine freiwillige Leistung durch ebay, hebelt aber das BGB nicht aus , deshalb wird auch von ebay darauf hingewiesen im Rechtsportal.
Demzufolge bekommt der Käufer sein Geld zurück, wenn keine Zustellung der Ware nachgewiesen werden kann. Du bekommst ja Deinen Schaden durch DHL ersetzt.
Willst Du Deine Rechte nach BGB durchsetzen, musst Du dies ausserhalb von ebay tun.