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Paragraph 474 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf

Laut Paragraph 474 geht bei Privatleuten der Gefahrenübergang auf den Käufer über, wenn versendet wurde. Ebay ignoriert dies komplett und sperrt die Bezahlung an den Verkäufer. Die verkaufsprovision behält Ebay trotzdem ein. Dies nennt sich Veruntreuung nach Paragraph 246 StGB. Aber Deutsches Recht interessiert Ebay überhaupt nicht, die machen einfach ihre eigenen Gesetze, so wie es ihnen passt.

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@biestklaus1202  schrieb:

Laut Paragraph 474 geht bei Privatleuten der Gefahrenübergang auf den Käufer über, wenn versendet wurde. Ebay ignoriert dies komplett und sperrt die Bezahlung an den Verkäufer. Die verkaufsprovision behält Ebay trotzdem ein. Dies nennt sich Veruntreuung nach Paragraph 246 StGB. Aber Deutsches Recht interessiert Ebay überhaupt nicht, die machen einfach ihre eigenen Gesetze, so wie es ihnen passt.


Nein, ebay macht keine Gesetze. Ebay macht AGB. Du hast diesen AGB zugestimmt. Hättest Du ja nicht machen müssen. Wenn du aber zugestimmt hast, dann brauchst Du Dich hinterher nicht wundern, dass ebay diese AGB auch anwendet.

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