04-01-2021 16:51
Ich wurde von einem Käufer betrogen.
Vor drei Wochen habe ich zwei Artikel an einen Käufer verkauft, vor ein paar Tagen meldete dieser einen unberechtigten Kontozugriff bei PayPal und bekam das Geld sofort erstattet.
Jetzt fehlen mir ca. 100€ auf meinem PayPal Konto.
Bei eBay kann ich nur allgemeine mit dem Verkäufer melden, "nicht bezahlt" ist vier Tage nach Verkauf nicht mehr möglich.
PayPal stellt sich quer.
Name im eBay Konto, PayPal Konto under Versandname sind identisch.
Sind eBay und PayPal wirklich so dreist und helfen mir hier nicht?
Muss ich jetzt wirlich für 100€ vor Gericht?
Ich kann jedem Verkäufer nur abraten, PayPal anzubieten.
Bodenlose Frechheit hier.
Moin!
@rafs1692 Ich habe keine Ahnung, ob das was du anbietest, so zum Verkauf erlaubt ist, von seiten des Spieleinhabers.
Der Käufer muss auf was spekuliert haben, denn du hast keinen Versendungsnachweis und das ist bei Paypalzahlung einfach Voraussetzung. So gesehen hast du eindeutig die schlechteren Karten.
Du kannst ja Anzeige gegen den Käufer erstatten. Aber ich würde erst mal meine eigenen Hausaufgaben machen, siehe mein erster Satz, nicht daß das dann zum Bumerang für dich wird.
Antworten unter Kommentare.
@rafs1692 schrieb:Ich wurde von einem Käufer betrogen.
Vor drei Wochen habe ich zwei Artikel an einen Käufer verkauft, vor ein paar Tagen meldete dieser einen unberechtigten Kontozugriff bei PayPal und bekam das Geld sofort erstattet.
Jetzt fehlen mir ca. 100€ auf meinem PayPal Konto.
Bei eBay kann ich nur allgemeine mit dem Verkäufer melden, "nicht bezahlt" ist vier Tage nach Verkauf nicht mehr möglich.
PayPal stellt sich quer.
Name im eBay Konto, PayPal Konto under Versandname sind identisch.
Sind eBay und PayPal wirklich so dreist und helfen mir hier nicht?
Muss ich jetzt wirlich für 100€ vor Gericht?
Ich kann jedem Verkäufer nur abraten, PayPal anzubieten.
Bodenlose Frechheit hier.
Es könnte tatsächlich der Ebay-Account des Käufers gehackt worden sein. Wenn der dann prkatischerweise auch noch seinen Paypal-Account zum automatischen Bezahlen abgespeichert hatte, dann heißt es fröhliches Shoppen für die Hacker. Bei online gelieferten Waren muss man ja nicht mal die Lieferanschrift ändern, weil die ja irrelevant ist.
Ebay und Paypal helfen Dir nicht. Bei einem unberechtigten Zugriff ziehst Du den kürzenren. Hast du mit den AGB akzeptiert, die Du ja angeblich gelesen hast. Du hast jedenfalls bestätigt, dass du sie gelesen hättest.
Und ob eine Anzeige sinnvoll ist, wirst Du sehen. Wenn der Käufer nur halbwegs plausibel machen kann, dass er gehackt war, dann schaust Du in die Röhre. Dann musst Du Dir wohl auch Fragen gefallen lassen, ob Du den "Artikel" überhaupt verkaufen darfst und ob Du Deine Gewinne aus den Verkäufen von Dir nicht gehörenden "Artikeln" auch beim Finanzamt angibst...
Ähm @rafs1692 ,
warum bist du so unklug, und bietest Paypal an ?
Ausserdem glaube ich nicht, dass du die Artikel verkaufen darfst.
Bist du Eigentümer der Artikel ?