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Privater Verkäufer handelt gewerbllich - Gewährleistungsanspruch

Hallo zusammen,

 

ich habe den Verdacht, dass ein privates Mitglied, mittlerweile unter mehreren Usernamen, gewerblich handelt. Folgender Hintergrund:

Ich habe mir hier im August letzten Jahres eine Wasserkühlung (AiO) gekauft. Diese lief am Anfang sehr gut. Im Laufe der Zeit kam es aber zu Störungen in der Pumpe. (anscheinend wurde nicht kompatible Flüssigkeit nachgefüllt, sodass nun kleine Klumpen die Pumpe ab und zu blockieren - und es Geräusche gibt, wie wenn man beim Autofahren das Getriebe schleifen und nicht ganz einrasten lässt - das Rädchen wird blockiert)

 

Woher ich das weiß? Ich habe Kontakt mit dem Kundenservice von Be Quiet aufgenommen und diese konnten mir anhand der Seriennummer mitteilen, dass diese WaKü bereits rückabgewickelt und erstattet wurde. (RMA)

 

Danach wurde Sie anscheinend an meinen Verkäufer verkauft, genauso wie viele weitere Rückläufer.Da der VK diverse Rechtschreibfehler in seinem Angebot hinterlegt hat, kann man die Auktionen über Ebay auch zurückverfolgen. Mittlerweile ist es, soweit ich nachvollziehen kann, mindestens sein 3. Nutzername. - Selbst wenn es nur um meinen Verkäufernamen gehen würde, sind in der Bewertung > 50-100 WaKü von Käufern bewertet worden, sodass ich einen privaten Verkauf hier definitiv verneinen würde.

 

Habt Ihr eine Idee, welche Möglichkeiten ich habe, ohne direkt einen Anwalt einzuschalten, was sicher sehr teuer werden kann, um hier meine Gewährleistungsansprüche geltend zu machen?

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Anonymous
Nicht anwendbar

Tagchen @endlich-rente 

 

Stellen wir uns jetzt mal vor, der Verkäufer wäre ordentlich gewerblich angemeldet: Dann hättest du jetzt trotzdem die Beweislast dafür am Hals, dass der Fehler schon bei Übergabe an dich bestanden hat.

Der Kauf liegt länger als sechs Monate zurück.

Das kannst du vermuten, weil in der Flüssigkeit etwas klumpt, aber im Streitfall mit einem unwilligen Verkäufer müsstest du bestimmt ein Gutachten einbringen.

Das wäre natürlich durchaus denkbar.

 

Eine andere Frage wäre, ob der Verkäufer - gewerblich oder nicht - dich getäuscht hat. Das hängt davon ab, wie der Artikel genau beschrieben war. Neu...neu sonstige... Details in der Artikelbeschreibung.

Diese ist aber womöglich aber nicht mehr vorhanden bzw. aufrufbar.

 

 

 

 

 

Ob der nun privat oder gewertblich handelt, wenn der Verkäufer nicht auch der Hersteller ist dann ist er nach 6 Monaten raus und man muss sich an den Hersteller wenden.

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