08-01-2026 21:47
09-01-2026 12:29
Hallo @brigri_1986,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Wenn dein Käufer angibt, dass der Artikel nicht wie Beschrieben ist, da Spiele nicht erkannt werden, bist du zur Rücknahme verpflichtet.
@bootyooty Vielen Dank fürs Markieren 😘
Liebe Grüße
Selina
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09-01-2026 10:53
Moin @brigri_1986
du hast eindeutig in deiner AB beschrieben, dass es einen Fehler gibt der hin und wieder auftritt.
Der Käufer kann das meiner Meinung nach, jetzt nicht monieren, was du explizit beschrieben hast.
Nein, eine Reparatur geht auf seine Kosten, nicht auf deine.
Wie aber der Käuferschutz von ebay entscheiden würde, wenn er eine Rückgabe verlangt, da können wir einmal selina_b@ebay für dich fragen.
08-01-2026 23:17
@brigri_1986 schrieb:
Hallo zusammen.
Ich habe eine kleine Frage.
Ich habe eine Spielekonsole verkauft und habe in der Beschreibung auch angegeben das der Kartenslot spinnt. Mal würden Spiele erkannt werden und dann nicht.
Nun möchte der Käufer das ich die Reparatur bezahle oder die Konsole zurücknehme da meine Beschreibung angeblich nicht der Wahrheit entspricht (es werden wohl keine Spiele mehr erkannt).
Desweiteren soll der eine Joystick wohl auch ein Problem haben (davon weiß ich gar nichts weil es noch funktionierte beim testen).
Ist der Käufer im Recht? Muss ich die Reparatur bezahlen oder darf er das Geld zurück verlangen?
Vielen Dank schon mal
Hallo @brigri_1986 ,
wenn der Artikel nicht mehr richtig funktioniert, hättest Du mit dem Artikelmerkmal "defekt" einstellen müssen.
Das hast du leider nicht.
Daher nimm den Artikel zurück.
08-01-2026 22:09 - bearbeitet 08-01-2026 22:10
Hallo @brigri_1986 ,
was soll da repariert werden ?
Wie @perfect-sally schon schrieb, nimm denn Artikel zurück.
08-01-2026 22:00
Nein, die Reparatur musst du nicht bezahlen aber zurücknehmen schon.
Wenn der Käufer eine Rückgabe eröffnet mit dem entsprechenden Grund musst du sogar noch den Rückversand bezahlen. Machst du das nicht wird ebay eingreifen und du bekommst noch einen Mangel ins Konto.