09-11-2020 14:53
Liebe Community,
leider hatte ich im Rahmen einer eher kleinen Auktion Probleme mit einem Käufer aus Brasilien, der meine Artikel ersteigert hatte. Dieser Käufer hat nunmehr fragwürdige Bewertungen auf meinem Userprofil hinterlassenr, die schlichtweg bedauernswert anmuten. Inzwischen habe ich den Käufer gesperrt und gemeldet. Entsprechend verwundert war ich darüber, dass es überhaupt möglich war eine Bewertung zu hinterlassen.
Was geschehen war:
Der Käufer hatte zwei Artikel gekauft und bat um den Versand nach Brasilien. Die Versandkosten via DHL wurden dem Käufer in Rechnung gestellt. Daraufhin bat mir weitere Artikel an meine Adresse zusenden zu lassen, die ich für ihn in das Paket nach Brasilien hinzufügen und anschließend verschicken sollte. Ich verneinte die Anfrage des Käufers. Der Käufer zahlte nicht, sodass ich eine Zahlungserinnerung an den Käufer senden musste. Via Emailnachricht bat der Käufer nunmehr um den Abbruch des Kaufs eines der Artikel. Der Bitte des Käufers bin ich nachgekommen und habe den Kauf eines Artikels abgebrochen und ihnm nur noch einen Artikel in Rechnung gestellt. Nunmehr forderte der Käufer den Artikel aus dem abgebrochenen Kauf zu erhalten und den günstigeren Artikel zu zahlen. Ich verneinte die Anfrage des Käufers und erklärte, dass er den Artikel erhielte, den er bezahlt. Der Käufer wurde in seinen Nachrichten zunehmend distanzlos, harsch und fordernd. Ich erklärte dem Käufer, dass ein solcher Umgang der Mitglieder und grundsätzlich der Ablauf eines Kaufs so nicht ablaufen sollte. Ich erklärte erneut, dass er den Artikel erhalte, den er bezahlt. Letztlich bat der Käufer auch um Abbruch des zweiten Kaufs. Dieser Bitte bin ich nachgekommen und habe den Fall aufgrund eines nicht bezahlten Artikels geschlossen. Mit dem Tag an dem der Fall geschlossen wurde, eröffnete der Käufer einen Fall, wegen eines nicht erhaltenen Artikels, der Artikel, um deren Kaufabbruch er gebeten hatte und die er nicht bezahlte.
Habe ich irgendeine Möglichkeit gegen die wennauch neutralen Bewertungen vorzugehen?
Viele Grüße
Louisparisv
@louisparisv schrieb:Liebe Community,
leider hatte ich im Rahmen einer eher kleinen Auktion Probleme mit einem Käufer aus Brasilien, der meine Artikel ersteigert hatte. Dieser Käufer hat nunmehr fragwürdige Bewertungen auf meinem Userprofil hinterlassenr, die schlichtweg bedauernswert anmuten. Inzwischen habe ich den Käufer gesperrt und gemeldet. Entsprechend verwundert war ich darüber, dass es überhaupt möglich war eine Bewertung zu hinterlassen.
Was geschehen war:
Der Käufer hatte zwei Artikel gekauft und bat um den Versand nach Brasilien. Die Versandkosten via DHL wurden dem Käufer in Rechnung gestellt. Daraufhin bat mir weitere Artikel an meine Adresse zusenden zu lassen, die ich für ihn in das Paket nach Brasilien hinzufügen und anschließend verschicken sollte. Ich verneinte die Anfrage des Käufers. Der Käufer zahlte nicht, sodass ich eine Zahlungserinnerung an den Käufer senden musste. Via Emailnachricht bat der Käufer nunmehr um den Abbruch des Kaufs eines der Artikel. Der Bitte des Käufers bin ich nachgekommen und habe den Kauf eines Artikels abgebrochen und ihnm nur noch einen Artikel in Rechnung gestellt. Nunmehr forderte der Käufer den Artikel aus dem abgebrochenen Kauf zu erhalten und den günstigeren Artikel zu zahlen. Ich verneinte die Anfrage des Käufers und erklärte, dass er den Artikel erhielte, den er bezahlt. Der Käufer wurde in seinen Nachrichten zunehmend distanzlos, harsch und fordernd. Ich erklärte dem Käufer, dass ein solcher Umgang der Mitglieder und grundsätzlich der Ablauf eines Kaufs so nicht ablaufen sollte. Ich erklärte erneut, dass er den Artikel erhalte, den er bezahlt. Letztlich bat der Käufer auch um Abbruch des zweiten Kaufs. Dieser Bitte bin ich nachgekommen und habe den Fall aufgrund eines nicht bezahlten Artikels geschlossen. Mit dem Tag an dem der Fall geschlossen wurde, eröffnete der Käufer einen Fall, wegen eines nicht erhaltenen Artikels, der Artikel, um deren Kaufabbruch er gebeten hatte und die er nicht bezahlte.
Habe ich irgendeine Möglichkeit gegen die wennauch neutralen Bewertungen vorzugehen?
Viele Grüße
Dein Fehler war, Kaufabbrüche einzuleiten, anstatt Nichtzahler-Fälle durchzuziehen. Im Falle des Kaufabbruches darfst Du negative oder neutrale Bewertungen behalten. Nur bei einem geschlossenen Nichtzahler-Fall löscht ebay solche Bewertungen.
Lasse Dich also in Zukunft auf keine Diskussionen ein. Zahlt der Käufer nicht, meldest Du einen nicht bezahlten Artikel und schließt den Fall mit Verwarnung.
Weder die Sperre als Käufer noch die Meldung des Käufers verhindern eine Bewertung durch den Käufer. Die Sperre verhindert nur, dass der Käuferneut bieten oder kaufen kann. Die Meldung bewirkt (meist) gar nichts.
Tag, @louisparisv
mach bitte einen ordentlichen Länderausschluss damit dir das nicht wieder passiert.
Button Käufer melden bitte auch nutzen.
Länderausschluss im ebay-Konto einfügen.
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Eingeschränkter Käuferkreis
Zudem würde ich - wenn der Käufer dennoch darauf besteht, die Lieferung in sein Land zu versenden - den Käufer wegen unangemessenem Käuferverhalten/unangemessener Forderung bei ebay melden.
Grundsatz zum angemessenen Käuferverhalten
Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von verbotenen und erlaubten Forderungen zusammengestellt. Dazu gehören z. B.:
🚫 Verboten