10-02-2021 08:03
Guten Tag,
ich habe vor einigen Tagen 2 Artikel von dem gleichen Nutzer erworben. Es handelt sich dabei um Pokemon Karten. Ich habe per Überweisung gezahlt. Weder in der Beschreibung, noch sonst irgendwo wurde erwähnt, dass es sich um gefälschte, Nachahmungen oder Proxy Karten handelt. Nun habe ich Pokemon Karten erhalten, die nicht original sind. Der Verkäufer wollte, dass ich es beweise, doch trotz der Beweise (Vergleich mit meinen originalen, zum Teil noch verpackten Glurak Karten und mit Karten auf der offiziellen Pokemon Seite) sieht der Verkäufer dies nicht als Beweis an und möchte mir das Geld nicht rückerstatten. Anderen Verkäufern hat der Verkäufer aber das Geld rückerstattet.
Laut Ebay kann ich 3 Werkstage nach dem Rückerstattungsantrag Ebay einschalten, doch nirgendswo steht, dass ich Ebay einschalten kann, wenn ich auf den Kauf gehe.
Kann ich überhaupt fordern, dass mir das Geld rückerstattet wird, obwohl ich per Überweisung gezahlt habe? Ich habe noch einen Kauf per Überweisung getätigt bei dem die Zahlung noch aussteht und ich bin mir nicht sicher ob ich Zahlen soll, weil das gleiche könnte mir noch einmal passieren.
bei einer Überweisung, hast du keinen Käuferschutz
da bist du auf den guten Willen des Vk angewiesen
da der Verkauf von Plagiaten jedoch nicht erlaubt ist, bleibt dir der zivile (Anwalt)- und der strafrechtliche (Polizei) Weg