29-06-2020 08:13
Ist das nicht eigentlich egal? Evtl. griff da der Käuferschutz nicht und Du hast daher die Kulanzzahlung erhalten.
Hauptsache, Du hast Dein Geld wieder.
Den Verkäufer hast Du ja schon mit einer Negativbewertung abgestraft.
Nein, wir hier im Nutzer-Forum sind keine Mitarbeiter von ebay. Wenn wir es wären, müssten wir das ausdrücklich in unserer Antwort angeben.
Und was Dein Problem angeht, so finde ich keins. Du hast Dein Geld zurück und gut. Ob da nun "Kulanzzahlung" oder "Käuferschutzzahlung" steht, ist doch vollkommen egal. Das ändert für Dich gar nichts.
Wobei Du nicht mal sicher sein kannst, dass es wirklich eine Kulanzzahlung war. Es kam durchaus schon vor, dass ebay eine Käuferschutzzahlung als Kulanzzahlung bezeichnet hat, und dem Verkäufer trotzdem das Geld wieder abgezogen wurde - also definitiv eine Käuferschutzzahlung erfolgte. Da hatte der Mitarbeiter oder Ebay-Bot halt einfach nur den falschen Mail-Baustein erwischt.
Was nun Dein "Problem" angeht, so wird die Kulanzzahlung nicht "umgewandelt" oder "anders vermerkt" Du hast Dein Geld wieder, damit die Sache für Ebay erledigt. Die "Entscheidungen" von ebay sind nicht anfechtbar. Steht in den AGB. Wenn Du unbedingt willst, kannst Du ja vor Gericht ziehen, um dort feststellen zu lassen, dass Du KEINE Kulanzzahlung, sondern eine Käuferschutzzahlung erhalten hast.
Und noch ergänzend:
Unsere Antworten sind nicht vorgefertigt. Die sind "handmade" und individuell. Wir sind hier nämlich echte Menschen, die sich die Fragen tatsächlich durchlesen und nach bestem Wissen zu beantworten zu versuchen. Ohne jegliche Gegenleistung in unserer Freizeit.